Ein Gast fehlte bei einer Restaurantbesprechung und seine Gruppe musste nun 20 Euro bezahlen. Warum dieser Ansatz des Wirts "Zum Donauwirt" in Pupping, Oberösterreich, im Einklang mit dem Gesetz steht.
In der Vergangenheit hätten sich viele Besucher von einer Reservierung zurückgezogen und nicht erschienen. Das hatte den Wirt mehr als Schwierigkeiten und kostete ihm auch Geld. Da das Restaurantwirt "Zum Donauwirt" nun eine Stornogebühr in seiner Reservierungsbestätigung eingeführt hat, kann er auf diese Weise die Kosten für die nicht erschienenen Gäste tragen.
Wird man dafür bestraft? Nein. Die Stornogebühr darf nur eingefügt werden, wenn dies offiziell vereinbart wurde. Die Verbraucherzentrale der Bundesrepublik Deutschland erklärt, dass dies so sein muss und eine solche Regelung ohne Hinweis nicht rechtlich durchsetzbar ist.
Die Stornogebühr von 20 Euro muss jedoch verhältnismäßig und fair sein. Der Wirt kann sich auf das Gesetz berufen: "Ich bin da ganz rigoros". Er möchte sicherstellen, dass keine Reservierungen eingeholt werden, die nicht ausgeführt werden. Die Stornogebühr ist eine Möglichkeit, um die Kosten zu tragen.
Ein wichtiger Punkt ist, dass man im Restaurant immer offen und transparent sein muss. Der Wirt muss seine Regeln klar kommunizieren und sicherstellen, dass der Gast sich darüber im Klaren ist. Ohne einen solchen Hinweis ist eine Gebühr in der Regel rechtlich nicht durchsetzbar.
Insgesamt ist die Einführung einer Stornogebühr eine praktische Lösung für Wirtsleute wie Ronald Pilz. "Ich bin da ganz rigoros". Der Wirt muss sich an Regeln halten und transparent kommunizieren, um keine Probleme mit Gästen zu haben.
In der Vergangenheit hätten sich viele Besucher von einer Reservierung zurückgezogen und nicht erschienen. Das hatte den Wirt mehr als Schwierigkeiten und kostete ihm auch Geld. Da das Restaurantwirt "Zum Donauwirt" nun eine Stornogebühr in seiner Reservierungsbestätigung eingeführt hat, kann er auf diese Weise die Kosten für die nicht erschienenen Gäste tragen.
Wird man dafür bestraft? Nein. Die Stornogebühr darf nur eingefügt werden, wenn dies offiziell vereinbart wurde. Die Verbraucherzentrale der Bundesrepublik Deutschland erklärt, dass dies so sein muss und eine solche Regelung ohne Hinweis nicht rechtlich durchsetzbar ist.
Die Stornogebühr von 20 Euro muss jedoch verhältnismäßig und fair sein. Der Wirt kann sich auf das Gesetz berufen: "Ich bin da ganz rigoros". Er möchte sicherstellen, dass keine Reservierungen eingeholt werden, die nicht ausgeführt werden. Die Stornogebühr ist eine Möglichkeit, um die Kosten zu tragen.
Ein wichtiger Punkt ist, dass man im Restaurant immer offen und transparent sein muss. Der Wirt muss seine Regeln klar kommunizieren und sicherstellen, dass der Gast sich darüber im Klaren ist. Ohne einen solchen Hinweis ist eine Gebühr in der Regel rechtlich nicht durchsetzbar.
Insgesamt ist die Einführung einer Stornogebühr eine praktische Lösung für Wirtsleute wie Ronald Pilz. "Ich bin da ganz rigoros". Der Wirt muss sich an Regeln halten und transparent kommunizieren, um keine Probleme mit Gästen zu haben.