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Großbritannien: Beamter zahlen teure Gerichtskosten, weil er sich geweigert hat, ins Büro zurückzukehren. Ein Steuerbeamter in Großbritannien ist nun 22.800 Euro schuld und muss die Kosten für den Prozess tragen.
Der 67-jährige Beamte Martin B. hatte nach der Corona-Pandemie beschlossen, dauerhaft im Homeoffice zu arbeiten. Doch sein Versuch, das gerichtlich durchzusetzen, endete mit einer Niederlage. Ein Tribunal in Liverpool entschied, dass B.s Weigerung zur Rückkehr unbegründet war.
B. litt unter Angstzuständen, Depressionen und einer Nierenerkrankung und hatte zu seiner Pensionierung 2024 ausschließlich im Homeoffice gearbeitet. Doch die Gesundheitsprüfungen ergeben, dass B. arbeitsfähig sei – sowohl telefonisch als auch vor Ort. HMRC hatte ihm sogar Taxifahrten angeboten, um den Arbeitsweg zu erleichtern.
Dennoch weigerte sich Martin B., ins Büro zurückzukehren. Ein Kollege hatte ihn in einer internen Nachricht als „feigen, schleimigen Wurm“ beleidigt. Doch laut Gericht änderte das nichts an der Einschätzung, dass seine Weigerung zur Rückkehr unbegründet war.
Der Beamte macht nun die Gewerkschaft verantwortlich. Sie habe ihn zu der Klage ermutigt, ihn dann aber „im Stich gelassen“, als es ernst wurde. B. sagte gegenüber der Zeitung: „Sie sagten, sie hätten noch nie einen schlimmeren Fall von Diskriminierung gesehen – und dann kamen sie nicht einmal zur Anhörung.“
Die Steuerbehörde respektiert nun die Entscheidung des Gerichts und sagt, dass sie flexible Arbeitsmodelle anbietet. Der Streit um Arbeitsmodelle nach der Pandemie betrifft jedoch weiterhin viele Diskussionen in der Privatwirtschaft.
Das Homeoffice birgt zahlreiche Vor- und Nachteile. Es kann mehr Freiheit bieten – aber auch Risiken für Motivation und Karriere. Einige Arbeiten können einfacher und effizienter sein, während andere Menschen Schwierigkeiten haben, sich zu motivieren oder in Kontakt mit Kollegen und Vorgesetzten zu kommen.
Insgesamt zeigt der Fall von Martin B., dass die Arbeit von zu Hause nicht immer einfach und unkompliziert ist. Es gibt viele Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, wenn es um die Gestaltung von Arbeitsmodellen geht.
Der 67-jährige Beamte Martin B. hatte nach der Corona-Pandemie beschlossen, dauerhaft im Homeoffice zu arbeiten. Doch sein Versuch, das gerichtlich durchzusetzen, endete mit einer Niederlage. Ein Tribunal in Liverpool entschied, dass B.s Weigerung zur Rückkehr unbegründet war.
B. litt unter Angstzuständen, Depressionen und einer Nierenerkrankung und hatte zu seiner Pensionierung 2024 ausschließlich im Homeoffice gearbeitet. Doch die Gesundheitsprüfungen ergeben, dass B. arbeitsfähig sei – sowohl telefonisch als auch vor Ort. HMRC hatte ihm sogar Taxifahrten angeboten, um den Arbeitsweg zu erleichtern.
Dennoch weigerte sich Martin B., ins Büro zurückzukehren. Ein Kollege hatte ihn in einer internen Nachricht als „feigen, schleimigen Wurm“ beleidigt. Doch laut Gericht änderte das nichts an der Einschätzung, dass seine Weigerung zur Rückkehr unbegründet war.
Der Beamte macht nun die Gewerkschaft verantwortlich. Sie habe ihn zu der Klage ermutigt, ihn dann aber „im Stich gelassen“, als es ernst wurde. B. sagte gegenüber der Zeitung: „Sie sagten, sie hätten noch nie einen schlimmeren Fall von Diskriminierung gesehen – und dann kamen sie nicht einmal zur Anhörung.“
Die Steuerbehörde respektiert nun die Entscheidung des Gerichts und sagt, dass sie flexible Arbeitsmodelle anbietet. Der Streit um Arbeitsmodelle nach der Pandemie betrifft jedoch weiterhin viele Diskussionen in der Privatwirtschaft.
Das Homeoffice birgt zahlreiche Vor- und Nachteile. Es kann mehr Freiheit bieten – aber auch Risiken für Motivation und Karriere. Einige Arbeiten können einfacher und effizienter sein, während andere Menschen Schwierigkeiten haben, sich zu motivieren oder in Kontakt mit Kollegen und Vorgesetzten zu kommen.
Insgesamt zeigt der Fall von Martin B., dass die Arbeit von zu Hause nicht immer einfach und unkompliziert ist. Es gibt viele Faktoren, die berücksichtigt werden müssen, wenn es um die Gestaltung von Arbeitsmodellen geht.