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Reisende, Achtung: Powerbanks im Koffer vergessen - das ist ein Fehler, der nicht zu übersehen ist.
Gerade auf langen Strecken sorgen Powerbanks dafür, dass Smartphone, Kopfhörer oder Tablet nicht schlappmachen, aber in der Luftfahrt können sie schnell zum Sicherheitsrisiko werden. Spätestens seit mehreren Zwischenfällen mit Lithium-Ionen-Akkus, die teilweise Brände auslösten, haben Airlines und Flughäfen ihre Regeln verschärft.
Eine Powerbank hat laut internationalen Luftsicherheitsvorgaben das Recht, ausschließlich im Handgepäck transportiert zu werden. Wer sie im Aufgabegepäck vergisst, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Fluggesellschaften schreiben in ihren Regeln vor, dass Powerbanks in der Kabine nicht mitgenommen dürfen.
Jedes aufgegebene Gepäckstück wird vor dem Verladen ins Flugzeug umfassend überprüft und durchleuchtet. Grundlage dafür ist das Luftsicherheitsgesetz, das eine flächendeckende Kontrolle vorschreibt. Das bedeutet, dass Powerbanks, die als Gefahrgut gelten, bei der Kontrolle festgestellt werden können.
Wenn sich der Verdacht bestätigt, wird der Koffer geöffnet – ohne dass die Reisenden anwesend sein müssen. Handelt es sich tatsächlich um eine Powerbank, die als Gefahrgut gilt, wird sie aus dem Koffer entfernt und erst nach der Ankunft am Reiseziel einen Zettel in ihrem Gepäckstück finden, der sie über die Entnahme informiert.
Insgesamt ist es für alle Reisenden wichtig, dass Powerbanks ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Das spart Ärger, Zeit und im Zweifel auch Geld.
Gerade auf langen Strecken sorgen Powerbanks dafür, dass Smartphone, Kopfhörer oder Tablet nicht schlappmachen, aber in der Luftfahrt können sie schnell zum Sicherheitsrisiko werden. Spätestens seit mehreren Zwischenfällen mit Lithium-Ionen-Akkus, die teilweise Brände auslösten, haben Airlines und Flughäfen ihre Regeln verschärft.
Eine Powerbank hat laut internationalen Luftsicherheitsvorgaben das Recht, ausschließlich im Handgepäck transportiert zu werden. Wer sie im Aufgabegepäck vergisst, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Fluggesellschaften schreiben in ihren Regeln vor, dass Powerbanks in der Kabine nicht mitgenommen dürfen.
Jedes aufgegebene Gepäckstück wird vor dem Verladen ins Flugzeug umfassend überprüft und durchleuchtet. Grundlage dafür ist das Luftsicherheitsgesetz, das eine flächendeckende Kontrolle vorschreibt. Das bedeutet, dass Powerbanks, die als Gefahrgut gelten, bei der Kontrolle festgestellt werden können.
Wenn sich der Verdacht bestätigt, wird der Koffer geöffnet – ohne dass die Reisenden anwesend sein müssen. Handelt es sich tatsächlich um eine Powerbank, die als Gefahrgut gilt, wird sie aus dem Koffer entfernt und erst nach der Ankunft am Reiseziel einen Zettel in ihrem Gepäckstück finden, der sie über die Entnahme informiert.
Insgesamt ist es für alle Reisenden wichtig, dass Powerbanks ausschließlich im Handgepäck transportiert werden. Das spart Ärger, Zeit und im Zweifel auch Geld.