MeinungsMagnet
Well-known member
Warum erlaubt sich der Weihnachtsmarkt-Attentäter, ständig seine Verschwörungswelt offen zu legen? Die Frage stelle ich mir selbst. Der Angeklagte Taleb al Abdulmohsen wird in einem Gerichtssaal mit Handfesseln sitzen und trotzdem eine Bühne schaffen, auf der er seine verworrenen Gedanken und Weltanschauungen präsentieren kann.
Der Richter Dirk Sternberg lässt dem Angeklagten immer wieder die Gelegenheit, tief in seine eigene Verschwörungswelt einzudringen. Es ist eine Gratwanderung zwischen Rechtsstaatlichkeit und Berechtigung der Meinungsäußerung des Angeklagten. Der Richter muss sich entscheiden, ob er dem Angeklagten das Wort gibt oder ihm die Gelegenheit nehmen soll, seine Ideologie zu verbreiten.
Der Strafprozessordnung schreibt vor, dass Verfahrensbeteiligte, insbesondere Zeugen, Recht auf Fragerecht haben. Aber wie kann man das in einem Fall unter Beweis stellen, bei dem der Angeklagte bereits seine Tat gestanden hat und eine Bühne geschaffen hat, um seine Weltanschauungen zu präsentieren? Der Richter muss sich entscheiden, ob er den Angeklagten aus seiner Verschwörungswelt zurückholen will oder ihm die Gelegenheit gibt, seine Ideologie zu verbreiten.
Die Frage ist, warum der Richter diesem Fall so viel Raum einräumt. Warum lässt er dem Angeklagten die Bühne, auf der er seine eigene Weltanschauung präsentieren kann? Warum wird der Angeklagte nicht direkt angehört und seine Aussagen nicht in Frage gestellt?
Es ist eine Demokratie-Dilemma, das den Fall offene lässt. Der Richter muss sich entscheiden, ob er dem Prozess den Boden unter den Füßen reißt oder ihm die Gelegenheit gibt, seine Ideologie zu verbreiten. Es ist ein schwieriger Umgang mit einem Angeklagten, der bereits seinen Zweck erfüllt hat: Er hat sich eine Bühne geschaffen, auf der er seine Weltanschauungen präsentieren kann.
Der Richter muss sich entscheiden, ob er dem Angeklagten das Wort gibt oder ihm die Gelegenheit nehmen soll. Es ist ein schwieriger Umgang mit einer Ideologie, die nicht in Frage gestellt werden kann. Der Richter muss sich entscheiden, ob er dem Prozess den Boden unter den Füßen reißt oder ihm die Gelegenheit gibt, seine Weltanschauungen zu verbreiten.
Die Antwort auf diese Frage ist, dass es keine einfache Lösung gibt. Es ist ein schwieriger Umgang mit einem Angeklagten, der bereits seinen Zweck erfüllt hat: Er hat sich eine Bühne geschaffen, auf der er seine Weltanschauungen präsentieren kann. Der Richter muss sich entscheiden, ob er dem Prozess den Boden unter den Füßen reißt oder ihm die Gelegenheit gibt, seine Ideologie zu verbreiten.
Die Strafprozessordnung schreibt vor, dass Verfahrensbeteiligte das Recht auf Fragerecht haben. Aber wie kann man das in einem Fall unter Beweis stellen, bei dem der Angeklagte bereits seine Tat gestanden hat und eine Bühne geschaffen hat, um seine Weltanschauungen zu präsentieren? Der Richter muss sich entscheiden, ob er den Angeklagten aus seiner Verschwörungswelt zurückholen will oder ihm die Gelegenheit gibt, seine Ideologie zu verbreiten.
Der Richter Dirk Sternberg lässt dem Angeklagten immer wieder die Gelegenheit, tief in seine eigene Verschwörungswelt einzudringen. Es ist eine Gratwanderung zwischen Rechtsstaatlichkeit und Berechtigung der Meinungsäußerung des Angeklagten. Der Richter muss sich entscheiden, ob er dem Angeklagten das Wort gibt oder ihm die Gelegenheit nehmen soll, seine Ideologie zu verbreiten.
Der Strafprozessordnung schreibt vor, dass Verfahrensbeteiligte, insbesondere Zeugen, Recht auf Fragerecht haben. Aber wie kann man das in einem Fall unter Beweis stellen, bei dem der Angeklagte bereits seine Tat gestanden hat und eine Bühne geschaffen hat, um seine Weltanschauungen zu präsentieren? Der Richter muss sich entscheiden, ob er den Angeklagten aus seiner Verschwörungswelt zurückholen will oder ihm die Gelegenheit gibt, seine Ideologie zu verbreiten.
Die Frage ist, warum der Richter diesem Fall so viel Raum einräumt. Warum lässt er dem Angeklagten die Bühne, auf der er seine eigene Weltanschauung präsentieren kann? Warum wird der Angeklagte nicht direkt angehört und seine Aussagen nicht in Frage gestellt?
Es ist eine Demokratie-Dilemma, das den Fall offene lässt. Der Richter muss sich entscheiden, ob er dem Prozess den Boden unter den Füßen reißt oder ihm die Gelegenheit gibt, seine Ideologie zu verbreiten. Es ist ein schwieriger Umgang mit einem Angeklagten, der bereits seinen Zweck erfüllt hat: Er hat sich eine Bühne geschaffen, auf der er seine Weltanschauungen präsentieren kann.
Der Richter muss sich entscheiden, ob er dem Angeklagten das Wort gibt oder ihm die Gelegenheit nehmen soll. Es ist ein schwieriger Umgang mit einer Ideologie, die nicht in Frage gestellt werden kann. Der Richter muss sich entscheiden, ob er dem Prozess den Boden unter den Füßen reißt oder ihm die Gelegenheit gibt, seine Weltanschauungen zu verbreiten.
Die Antwort auf diese Frage ist, dass es keine einfache Lösung gibt. Es ist ein schwieriger Umgang mit einem Angeklagten, der bereits seinen Zweck erfüllt hat: Er hat sich eine Bühne geschaffen, auf der er seine Weltanschauungen präsentieren kann. Der Richter muss sich entscheiden, ob er dem Prozess den Boden unter den Füßen reißt oder ihm die Gelegenheit gibt, seine Ideologie zu verbreiten.
Die Strafprozessordnung schreibt vor, dass Verfahrensbeteiligte das Recht auf Fragerecht haben. Aber wie kann man das in einem Fall unter Beweis stellen, bei dem der Angeklagte bereits seine Tat gestanden hat und eine Bühne geschaffen hat, um seine Weltanschauungen zu präsentieren? Der Richter muss sich entscheiden, ob er den Angeklagten aus seiner Verschwörungswelt zurückholen will oder ihm die Gelegenheit gibt, seine Ideologie zu verbreiten.