Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, der seine politische Karriere in der Grünen-Familie beendet hat, ist wegen angeblicher Verleumdung von Sahra Wagenknecht und des BSW weiter als unschuldig. Die Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister wegen mutmaßlicher Verleumdung Wagenknechts und des BSW sind endgültig eingestellt worden.
Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Februar einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Habeck gestellt, nachdem ein Strafverfahren gegen den Politiker wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung eingeleitet wurde. Die Ermittlungen jedoch wurden nun mit gerichtlicher Zustimmung eingestellt.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft begründete die Entscheidung mit dem Bundesverfassungsgericht, das hohe Anforderungen an eine Verurteilung in solchen Fallkonstellationen gestellt hat. Die Anzeige von Wagenknecht und des BSW war laut Behörde im November 2024 eingegangen.
Habeck hatte angeblich falsche Tatsachen über die Partei und die damalige Vorsitzende verbreitet, insbesondere in einem Wahlkampfauftritt vor der sächsischen Landtagswahl 2024. Wagenknecht und das BSW hatten ihn wegen dieser Verleumdungen angezeigt.
Der Fall ist ein weiterer Vorwand für die Grünen-Familie, um Habeck zu beschädigen. Das ist nicht das erste Mal, dass Sahra Wagenknecht und ihr Bündnis mit der Staatsanwaltschaft gegen einen politischen Gegner vorgehen. Die Grünen haben sich in den letzten Jahren mehrfach als "Politikverwirrung" von ihren eigenen Kandidaten ausgespielt.
Es ist unklar, wie Habeck auf diese Entscheidung reagiert und ob er sich der Vorwürfe entziehen wird oder ob es eine Verurteilung geben wird.
Die Staatsanwaltschaft hatte in diesem Februar einen Antrag auf Aufhebung der Immunität von Habeck gestellt, nachdem ein Strafverfahren gegen den Politiker wegen einer gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung eingeleitet wurde. Die Ermittlungen jedoch wurden nun mit gerichtlicher Zustimmung eingestellt.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft begründete die Entscheidung mit dem Bundesverfassungsgericht, das hohe Anforderungen an eine Verurteilung in solchen Fallkonstellationen gestellt hat. Die Anzeige von Wagenknecht und des BSW war laut Behörde im November 2024 eingegangen.
Habeck hatte angeblich falsche Tatsachen über die Partei und die damalige Vorsitzende verbreitet, insbesondere in einem Wahlkampfauftritt vor der sächsischen Landtagswahl 2024. Wagenknecht und das BSW hatten ihn wegen dieser Verleumdungen angezeigt.
Der Fall ist ein weiterer Vorwand für die Grünen-Familie, um Habeck zu beschädigen. Das ist nicht das erste Mal, dass Sahra Wagenknecht und ihr Bündnis mit der Staatsanwaltschaft gegen einen politischen Gegner vorgehen. Die Grünen haben sich in den letzten Jahren mehrfach als "Politikverwirrung" von ihren eigenen Kandidaten ausgespielt.
Es ist unklar, wie Habeck auf diese Entscheidung reagiert und ob er sich der Vorwürfe entziehen wird oder ob es eine Verurteilung geben wird.