Ein Berliner Gericht hat entschieden, dass die Polizei bei der Verbotung des Palästina-Kongresses in Berlin rechtswidrig gehandelt hat. Das Gericht bestätigte, dass die Sicherheitsbehörde gegen das Verbot bis zur Auflösung der Versammlung nicht verstoßen durfte.
Ein wichtiger Punkt, den das Gericht hervorgehoben hat, ist, dass die Polizei bei der Durchsetzung des Verbots keine strafbaren Äußerungsdelikte festgestellt hat. Das Gericht argumentiert, dass dies bedeuten sollte, dass die Behörden ernsthaft nach milderen Mitteln gesucht hätten, um die besondere Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Anspruch zu nehmen.
Das Gericht sah jedoch keine Hinweise darauf, dass die Polizei solche milderen Lösungen wie zum Beispiel den Ausschluss einzelner Redner oder Teilnehmer ernsthaft in Erwägung gezogen hätte. Diese Maßnahmen wären laut des Gerichts unverhältnismäßig gewesen und hätten die Grundsätze der Versammlungs- und Meinungsfreiheit gefährdet.
Der Veranstalter des Kongresses hatte bereits geklagt, nachdem das Verbot erlassen wurde. Jetzt hat das Gericht dem Klagewilligen Recht.
Ein wichtiger Punkt, den das Gericht hervorgehoben hat, ist, dass die Polizei bei der Durchsetzung des Verbots keine strafbaren Äußerungsdelikte festgestellt hat. Das Gericht argumentiert, dass dies bedeuten sollte, dass die Behörden ernsthaft nach milderen Mitteln gesucht hätten, um die besondere Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Anspruch zu nehmen.
Das Gericht sah jedoch keine Hinweise darauf, dass die Polizei solche milderen Lösungen wie zum Beispiel den Ausschluss einzelner Redner oder Teilnehmer ernsthaft in Erwägung gezogen hätte. Diese Maßnahmen wären laut des Gerichts unverhältnismäßig gewesen und hätten die Grundsätze der Versammlungs- und Meinungsfreiheit gefährdet.
Der Veranstalter des Kongresses hatte bereits geklagt, nachdem das Verbot erlassen wurde. Jetzt hat das Gericht dem Klagewilligen Recht.