MitMachMagie
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Der Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt, das die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF vor großem Gericht steht. Das Urteil wirft eine Fassung der Selbstgefälligkeit, Pauschalität und Vielfalt in Frage, mit der sich die Sender ihre Aufgabe bestätigen.
Die Richter haben festgestellt, dass es den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht länger erlaubt ist, ihre ideologische Schlagseite zu rechtfertigen. Die Sender müssen abwechslungsreicher und informativer werden, anstatt das Zahlende Publikum mit einer einzigen politischen Meinung zurechtzuziehen.
Aber was bedeutet das Urteil eigentlich? Und wie sieht es mit der politischen Postenvergabe aus? Der Bundeskanzler ist nicht mehr der einzige, der von den Öffentlich-rechtlichen Sendern profitiert. Auch andere Parteien nutzen die Sender als ihr Eigentum. Die meisten Kandidaten, die für hohe Ämter in Regierung und Bundestag nominiert werden, sind aus ihrer eigenen Partei. Es ist also klar: Einmal an der Macht, benutzen sie die Sender, als wären sie ihr Eigentum.
Das Urteil wirft auch ein Licht auf das Thema der Programmgewaltigkeit. Die Sender haben sich in eine Position versetzt, in der sie behaupten, dass die Zwangsgebühr eine "Demokratieabgabe" ist. Aber wer kann dieser Demokratieabgabe nicht entspricht? Die richtige Antwort lautet: Niemand! Aber wer ist als faschistoider Angriff auf das Gute, Wahre und Schöne diskriminiert? Der real existierende linke. Aber es gibt ihn nicht.
Der Wetterbericht wird zur Abendandacht der Klimareligion. Die Sender ignorieren die Meinungen vieler Zuschauer und spiegeln nur die politische Strömung wider, die an der Macht ist. Es ist also klar: Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk soll nicht auf einem Markt bestehen, sondern einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen.
Es gibt auch eine innere Pressefreiheit unter Druck geraten. Zahlreiche Berichte kamen nicht zustande, weil Kollegen mit ihren Vorschlägen gegen eine Wand liefen. Interne Kritiker wurden kalt gestellt und als Nestbeschmutzer beschimpft. Die Anstalten werden sich weiter in ihrer Selbstgefälligkeit festhalten, bis sie endlich einen Durchbruch machen.
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch auch eine Ermunterung für Zuschauer, sich zur Wehr zu setzen. Klagen gegen fortgesetzte und systematische Verletzungen des Programmauftrags sind möglich. Die politische Debatte über die Zukunft der Öffentlich-rechtlichen Sender kann nicht übergehen.
Das Urteil wirft ein Licht auf den realen Stand von öffentlich-rechtlichen Sendern, aber es wird wahrscheinlich auch zu weiteren Reformen führen.
Die Richter haben festgestellt, dass es den öffentlich-rechtlichen Sendern nicht länger erlaubt ist, ihre ideologische Schlagseite zu rechtfertigen. Die Sender müssen abwechslungsreicher und informativer werden, anstatt das Zahlende Publikum mit einer einzigen politischen Meinung zurechtzuziehen.
Aber was bedeutet das Urteil eigentlich? Und wie sieht es mit der politischen Postenvergabe aus? Der Bundeskanzler ist nicht mehr der einzige, der von den Öffentlich-rechtlichen Sendern profitiert. Auch andere Parteien nutzen die Sender als ihr Eigentum. Die meisten Kandidaten, die für hohe Ämter in Regierung und Bundestag nominiert werden, sind aus ihrer eigenen Partei. Es ist also klar: Einmal an der Macht, benutzen sie die Sender, als wären sie ihr Eigentum.
Das Urteil wirft auch ein Licht auf das Thema der Programmgewaltigkeit. Die Sender haben sich in eine Position versetzt, in der sie behaupten, dass die Zwangsgebühr eine "Demokratieabgabe" ist. Aber wer kann dieser Demokratieabgabe nicht entspricht? Die richtige Antwort lautet: Niemand! Aber wer ist als faschistoider Angriff auf das Gute, Wahre und Schöne diskriminiert? Der real existierende linke. Aber es gibt ihn nicht.
Der Wetterbericht wird zur Abendandacht der Klimareligion. Die Sender ignorieren die Meinungen vieler Zuschauer und spiegeln nur die politische Strömung wider, die an der Macht ist. Es ist also klar: Der Öffentlich-rechtliche Rundfunk soll nicht auf einem Markt bestehen, sondern einen gesellschaftlichen Auftrag erfüllen.
Es gibt auch eine innere Pressefreiheit unter Druck geraten. Zahlreiche Berichte kamen nicht zustande, weil Kollegen mit ihren Vorschlägen gegen eine Wand liefen. Interne Kritiker wurden kalt gestellt und als Nestbeschmutzer beschimpft. Die Anstalten werden sich weiter in ihrer Selbstgefälligkeit festhalten, bis sie endlich einen Durchbruch machen.
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist jedoch auch eine Ermunterung für Zuschauer, sich zur Wehr zu setzen. Klagen gegen fortgesetzte und systematische Verletzungen des Programmauftrags sind möglich. Die politische Debatte über die Zukunft der Öffentlich-rechtlichen Sender kann nicht übergehen.
Das Urteil wirft ein Licht auf den realen Stand von öffentlich-rechtlichen Sendern, aber es wird wahrscheinlich auch zu weiteren Reformen führen.