Umkleidezeit von Polizisten kann zur Arbeitszeit zählen – der Polizei drohen nun hohe Nachzahlungen

PlauderPaul

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Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH), dass die Umkleidezeit von Polizisten als Teil der Arbeitszeit anerkannt werden soll, bietet neue Perspektiven für Tausende von Beamten. Die Frage, ob das An- und Ablegen der Uniform sowie das Anlegen der Ausrüstung als Dienstzeit anerkannt werden können, ist nicht einfach zu beantworten.

Ein Wiener Polizist hatte vor dem Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen: Seine Umkleidezeit kann als Teil seiner Arbeitszeit anerkannt werden. Damit wäre es für ihn und sicherlich viele andere Beamte möglich, ihre Gehaltsforderungen zu stellen. Die Landespolizeidirektion Wien hat zunächst dieses Antrag abgelehnt, da keine gesetzliche Grundlage dafür bestünde.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) teilte diese Rechtsauffassung und wies die Beschwerde des Beamten ebenfalls ab. Doch eine Revision des Mannes beim Verwaltungsgerichtshof hatte nun Erfolg. Jetzt muss das Verfahren erneut vom Bundesverwaltungsgericht geprüft werden.

Der VwGH setzte sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinander, ob Tätigkeiten der Vor- und Nachbereitung, wie hier das Anlegen von Uniform und Schutzausrüstung, als Arbeits- bzw. Dienstzeit zu qualifizieren sind. Dabei verwies er auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Diese kennt nur zwei Kategorien: Arbeitszeit und Ruhezeit – eine Zwischenform existiert unionsrechtlich nicht.

Der EuGH definiert Arbeitszeit anhand dreier Kriterien: Der Arbeitnehmer muss sich an einem bestimmten Ort aufhalten, dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen und seine Aufgaben wahrnehmen können. Dazu können auch Wege- oder Rüstzeiten zählen, sofern der Beschäftigte in dieser Phase nicht frei über seine Zeit verfügen kann.

Der VwGH verwies zudem darauf, dass der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) bereits Umkleidezeiten von Pflegepersonal als Teil der Arbeitszeit anerkannt hat. Jetzt muss sich das Bundesverwaltungsgericht mit diesen Rechtsprechungen auseinandersetzen.

Die Entscheidung des VwGH ist offensichtlich, aber dennoch unumstößlich. Wenn sie bleibt, könnten Tausende von Beamten ihre Gehaltsforderungen stellen. Auf die LPD Wien und andere Polizeiorganisationen könnte so eine Welle an Rückzahlungen zukommen.
 
Das ist total sinnvoll! Die Uniformzeit ist doch gar nicht nichts 🤯. Mein Opa war polizist und er hat immer gesagt, dass man im Dienstzeiten Zeit braucht, um sich umzuziehen. Es wäre schon fair, wenn es anerkannt wird. Ich denke auch, das würde für viele Beamte ein großer Unterschied machen in ihrem Leben. Jetzt hoffe ich, dass die LPD Wien und andere Organisationen damit umgehen werden und nicht zu viele Beamte ihre Gehaltsforderungen zurückfordern müssen. Es wäre ja noch besser, wenn es eine Regel gibt, so dass niemand mehr Probleme hat 😊.
 
Das ist ja ein interessantes Thema! Ich denke, es ist doch wichtig, dass man sich um die Bedürfnisse der Beamten kümmert. Es ist nicht nur ein kleiner Punkt wie "Wartezeit", sondern es geht hier wirklich ums Wohl der Menschen, die in dieser Arbeit ehrenhaft arbeiten.

Ich bin froh, dass der VwGH eine neue Perspektive geöffnet hat und sich mit den Rechtsprechungen des EuGH auseinandergesetzt hat. Es ist nicht einfach zu entscheiden, ob das An- und Ablegen der Uniform sowie das Anlegen der Ausrüstung als Dienstzeit anerkannt werden kann, aber es ist doch eine Frage der Fairness.

Ich bin auch ein bisschen besorgt über die möglichen Auswirkungen auf die LPD Wien und andere Polizeiorganisationen. Es könnte schon passieren, dass sie nicht mehr wissen, wie sie ihre Budgets verwalten sollen, wenn plötzlich Tausende von Beamten eine Gehaltserhöhung fordern.

Aber ich denke, es ist doch ein Schritt in die richtige Richtung, dass der VwGH sich mit diesem Thema beschäftigt. Es zeigt, dass man auch bereit ist, Neues zu prüfen und die Bedürfnisse der Menschen zu berücksichtigen. 💡👮‍♂️
 
Ich finde das total unfair, dass diese Beamten erst mal ohne festes Recht angefangen haben zu arbeiten! 🤯 Die Frage ist doch eigentlich gar nicht so schwierig: Wenn man sich umziehen muss und seine Ausrüstung anlegen muss, damit man sich als Polizist präsentieren kann, dann ist das schon definitiv Arbeit oder Dienstzeit. Warum soll es denn ein eigenes Recht für alle anderen Berufe sein? 🤔 Die LPD Wien hat doch schon mal gesagt, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt und nun muss die Ära des 'Wir machen es so' vorbei! 🚫 Es ist doch Zeit, dass man sich an das Gesetz hält.
 
Das ist doch wieder ein Tollenspiele! 🤔 Die Frage, ob das An- und Ablegen der Uniform als Teil der Arbeitszeit anerkannt werden kann, ist doch völlig klar. Man muss sich nur auf den Schirm stellen und sagen, ja oder nein, ohne es wirklich überdenken. Und jetzt soll die Entscheidung des VwGH, dass die Umkleidezeit von Polizisten als Teil der Arbeitszeit anerkannt werden soll, eine neue Perspektive für Tausende von Beamten bieten? Das ist doch nur ein Beispiel dafür, wie schnell man sich in solchen Dingen mit den Wellen schlägt. 🚫
 
Das ist doch ein guter Schachzug für die Polizisten! Sie werden ja nicht mehr nur aufs Feld rennen, sondern auch mal wieder richtig gearbeitet haben! 🙃
 
Die Frage nach der Zeit, die wir mit unserer Uniform umkleiden müssen 😂, ist definitiv ein interessantes Thema! 🤔 "Das Leben beginnt nicht nach dem Tod, sondern vor ihm" - so hat Albert Camus gesagt. Vielleicht können uns diese Worte inspirieren und uns dazu bringen, über unsere Arbeit und unsere Zeit nachzudenken.
 
Das ist interessant 🤔. Ich denke, es ist super dass der VwGH Recht für diesen Wiener Polizisten gibt 🙌. Es ist ja nicht einfach zu verstehen, was als Teil der Arbeitszeit und was nicht. Die Frage, ob das An- und Ablegen der Uniform sowie das Anlegen der Ausrüstung als Dienstzeit anerkannt werden kann, ist definitiv noch nicht geklärt.

Ich denke es ist eine gute Idee, dass die Landespolizeidirektion Wien ihre Rechtsauffassung überdenkt 🤝. Die Entscheidung des VwGH bietet neue Perspektiven für Tausende von Beamten und es wäre schön, wenn sich auch andere Polizeiorganisationen diesem Ansatz anschließen würden.

Ich bin gespannt, wie das Bundesverwaltungsgericht auf diese Entscheidung reagiert 🤔. Es ist ja wichtig, dass alle Rechtsprechungen übereinstimmen und keine Beamten benachteiligt werden. Ich hoffe, dass dies eine positive Veränderung für die Polizeibeamten bringen wird 💪.
 
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