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Tödliche Schüsse in Oldenburg: Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen Polizisten
In der Fußgängerzone von Oldenburg sorgte ein Polizist durch tödliche Schüsse auf einen 21-jährigen Schwarzen. Der Beamte soll den jungen Mann aus hinten erschossen haben, als er versuchte, fliehen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizisten erhoben.
Laut der Staatsanwaltschaft ging der Beamte davon aus, dass es eine Notwehrlage gab, da Lorenz Reizgas versprühte und ein mitgeführtes Messer benutzte. Den Ermittlungen zufolge gab es jedoch keine Notwehrlage zum Zeitpunkt der Schussabgabe.
Der Deutsche wurde mindestens dreimal getroffen - in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus. Die Anwälte der Eltern des Getöteten haben die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu dem Fall kritisiert. Demnach hätte Anklage wegen Totschlags erhoben werden müssen.
Die Initiative "Gerechtigkeit für Lorenz" kritisierte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, sie sei ein Ausdruck eines strukturellen Problems mangelnder Verantwortungsübernahme in Fällen tödlicher und rassistischer Polizeigewalt. "Mehrere Schüsse von hinten sind kein Versehen, sondern Ausdruck tödlicher Polizeigewalt", sagte Maisha Ba von der Initiative.
Der gewaltsame Tod des jungen Mannes machte viele Menschen traurig und fassungslos - weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus. Nach den tödlichen Schüssen kam es bundesweit zu Demonstrationen gegen Polizeigewalt.
In der Fußgängerzone von Oldenburg sorgte ein Polizist durch tödliche Schüsse auf einen 21-jährigen Schwarzen. Der Beamte soll den jungen Mann aus hinten erschossen haben, als er versuchte, fliehen zu wollen. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen den Polizisten erhoben.
Laut der Staatsanwaltschaft ging der Beamte davon aus, dass es eine Notwehrlage gab, da Lorenz Reizgas versprühte und ein mitgeführtes Messer benutzte. Den Ermittlungen zufolge gab es jedoch keine Notwehrlage zum Zeitpunkt der Schussabgabe.
Der Deutsche wurde mindestens dreimal getroffen - in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus. Die Anwälte der Eltern des Getöteten haben die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu dem Fall kritisiert. Demnach hätte Anklage wegen Totschlags erhoben werden müssen.
Die Initiative "Gerechtigkeit für Lorenz" kritisierte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, sie sei ein Ausdruck eines strukturellen Problems mangelnder Verantwortungsübernahme in Fällen tödlicher und rassistischer Polizeigewalt. "Mehrere Schüsse von hinten sind kein Versehen, sondern Ausdruck tödlicher Polizeigewalt", sagte Maisha Ba von der Initiative.
Der gewaltsame Tod des jungen Mannes machte viele Menschen traurig und fassungslos - weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus. Nach den tödlichen Schüssen kam es bundesweit zu Demonstrationen gegen Polizeigewalt.