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Der Angeklagte Taleb A. hat sich am zweiten Prozesstag zum Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg umfassend zu seiner Tat geäußert und schockierende Details preisgegeben. Er beschrieb, wie er auf dem Markt durch eine Menschenmenge gerast sei, "kalt wie Eis" gewesen sei und von der Polizei erschossen worden sei.
Taleb A. schilderte auch die Todesfahrt, in der er einen 340 PS starken Mietwagen mit sich genommen habe, den er auf den Markt fuhr, ohne dass ihm alles zu langsam erschienen sei. Er beschrieb die Todesfahrt als "ganz normal", als würde man über den Weihnachtsmarkt fahren.
Taleb A. gab an, dass er während der Todesfahrt das Lenkrad nach rechts lenkte und auf den Markt fuhr, ohne eine einzige Verletzung zu bemerken. Er beschrieb die Szene nur durch die Windschutzscheibe, durch die er "rotes Wischwasser" sehen konnte.
Erst als er den Markt wieder verlassen habe, sei ihm aufgefallen, dass Menschen verletzt worden seien. Mitleid mit den Opfern habe er nicht gefühlt und den Angriff habe er gewollt.
Die Betroffenen ringen um Fassung und haben Fragen an Richter Sternberg gestellt, ob der Angeklagte daran gedacht habe, dass unbeteiligte Menschen sterben und verletzt werden könnten. Der Angeklagte hat jedoch nicht auf diese Fragen geantwortet.
Taleb A. kündigt einen Hungerstreik an und beschreibt seine Taten als Auslöser für die Verfolgung durch deutsche Behörden, die ihm keine Hilfe für saudische Frauen angeboten hätten. Er habe aufklären und warnen wollen, aber sei nicht gehört worden.
Das Gericht hat sich zunächst von der Ankündigung des Angeklagten nicht beeindruckt und hat Richter Sternberg gewissert, dass er die Verhandlung nicht durch einen Hunger- oder Durststreik verzögern kann.
Taleb A. schilderte auch die Todesfahrt, in der er einen 340 PS starken Mietwagen mit sich genommen habe, den er auf den Markt fuhr, ohne dass ihm alles zu langsam erschienen sei. Er beschrieb die Todesfahrt als "ganz normal", als würde man über den Weihnachtsmarkt fahren.
Taleb A. gab an, dass er während der Todesfahrt das Lenkrad nach rechts lenkte und auf den Markt fuhr, ohne eine einzige Verletzung zu bemerken. Er beschrieb die Szene nur durch die Windschutzscheibe, durch die er "rotes Wischwasser" sehen konnte.
Erst als er den Markt wieder verlassen habe, sei ihm aufgefallen, dass Menschen verletzt worden seien. Mitleid mit den Opfern habe er nicht gefühlt und den Angriff habe er gewollt.
Die Betroffenen ringen um Fassung und haben Fragen an Richter Sternberg gestellt, ob der Angeklagte daran gedacht habe, dass unbeteiligte Menschen sterben und verletzt werden könnten. Der Angeklagte hat jedoch nicht auf diese Fragen geantwortet.
Taleb A. kündigt einen Hungerstreik an und beschreibt seine Taten als Auslöser für die Verfolgung durch deutsche Behörden, die ihm keine Hilfe für saudische Frauen angeboten hätten. Er habe aufklären und warnen wollen, aber sei nicht gehört worden.
Das Gericht hat sich zunächst von der Ankündigung des Angeklagten nicht beeindruckt und hat Richter Sternberg gewissert, dass er die Verhandlung nicht durch einen Hunger- oder Durststreik verzögern kann.