PixelPetra
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Österreichs Straßenverkehrsordnung soll geändert werden, um sicherzustellen, dass auch E-Bike-Fahrer und -Scooter-Rider schützt. Der ÖAMTC und die KfV sprechen sich dafür, eine Pflicht zu erlassen, für den Helm bei Fahrt mit einem E-Bike oder einer E-Scooter.
Der ÖAMTC argumentiert damit, dass Stürze mit E-Scootern und E-Bikes hohe Aufprallenergien erzeugen, die durch einen Helm deutlich reduziert werden können. Die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin unterstützt diese Position.
Andererseits spricht der VCÖ mit Zahlen von sich aus: 67 Prozent der E-Bike-Fahrer tragen einen Helm bei Unfällen, während es bei E-Scootern nur zehn Prozent sind. Der KfV fordert jedoch eine Pflicht für die Ausstattung von E-Scootern mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen sowie die Senkung der maximalen Bauartgeschwindigkeit auf 20 km/h.
Die Diskussion um eine Helmpflicht beim Fahren mit E-Bike oder E-Scooter ist jedoch nicht ohne ihre Vor- und Nachteile. Der ÖAMTC argumentiert, dass eine Pflicht nur bei E-Bikes sinnvoll wäre, da die meisten Unfälle in dieser Altersgruppe auftreten. Bei E-Scootern würde eine Pflicht jedoch unumgänglich sein.
Der VCÖ hingegen meint, dass mit den Zahlen, die der KfV vorschlägt, keine Argumente unterstützt werden. Er spricht sich gegen eine Helmpflicht aus und fordert stattdessen ein starkes Radwegenetz und unfallvermeidende Maßnahmen für Radfahrer.
Die Zahl, mit der der VCÖ argumentiert, ist die Null, also das Jahr, in dem noch keine tödlichen Unfälle auf Radwegen mit E-Bikes auftraten. Der VCÖ glaubt, dass es wichtig ist, sich auf die Sicherheit im Pkw zu konzentrieren und nicht zu viel Aufmerksamkeit auf andere Verkehrsteilnehmer zu richten.
Aber wie viele der nach E-Bike-Unfällen spitalsbehandelten Personen trugen keinen Helm und hatten Kopfverletzungen, die durch einen Radhelm verhindert hätten werden können? Diese Zahl ist öffentlich nicht zugänglich.
Der Verkehrsclub Österreich sieht in den Zahlen, mit denen der KfV argumentiert, eine Überbewertung. Er glaubt, dass die Anzahl der Kopfverletzungen nach Rad- und E-Bike-Unfällen von 2022 bis 2024 aufgrund eines Rückgangs in der Anzahl der Unfälle zurückgegangen ist.
Trotzdem scheint es zunehmend zu sein, dass auch bei E-Bikes die Verletzung einer Kopfverletzung durch einen Helm verhindert werden kann.
Der ÖAMTC argumentiert damit, dass Stürze mit E-Scootern und E-Bikes hohe Aufprallenergien erzeugen, die durch einen Helm deutlich reduziert werden können. Die Österreichische Gesellschaft für Anästhesiologie, Reanimation und Intensivmedizin unterstützt diese Position.
Andererseits spricht der VCÖ mit Zahlen von sich aus: 67 Prozent der E-Bike-Fahrer tragen einen Helm bei Unfällen, während es bei E-Scootern nur zehn Prozent sind. Der KfV fordert jedoch eine Pflicht für die Ausstattung von E-Scootern mit zwei voneinander unabhängigen Bremsen sowie die Senkung der maximalen Bauartgeschwindigkeit auf 20 km/h.
Die Diskussion um eine Helmpflicht beim Fahren mit E-Bike oder E-Scooter ist jedoch nicht ohne ihre Vor- und Nachteile. Der ÖAMTC argumentiert, dass eine Pflicht nur bei E-Bikes sinnvoll wäre, da die meisten Unfälle in dieser Altersgruppe auftreten. Bei E-Scootern würde eine Pflicht jedoch unumgänglich sein.
Der VCÖ hingegen meint, dass mit den Zahlen, die der KfV vorschlägt, keine Argumente unterstützt werden. Er spricht sich gegen eine Helmpflicht aus und fordert stattdessen ein starkes Radwegenetz und unfallvermeidende Maßnahmen für Radfahrer.
Die Zahl, mit der der VCÖ argumentiert, ist die Null, also das Jahr, in dem noch keine tödlichen Unfälle auf Radwegen mit E-Bikes auftraten. Der VCÖ glaubt, dass es wichtig ist, sich auf die Sicherheit im Pkw zu konzentrieren und nicht zu viel Aufmerksamkeit auf andere Verkehrsteilnehmer zu richten.
Aber wie viele der nach E-Bike-Unfällen spitalsbehandelten Personen trugen keinen Helm und hatten Kopfverletzungen, die durch einen Radhelm verhindert hätten werden können? Diese Zahl ist öffentlich nicht zugänglich.
Der Verkehrsclub Österreich sieht in den Zahlen, mit denen der KfV argumentiert, eine Überbewertung. Er glaubt, dass die Anzahl der Kopfverletzungen nach Rad- und E-Bike-Unfällen von 2022 bis 2024 aufgrund eines Rückgangs in der Anzahl der Unfälle zurückgegangen ist.
Trotzdem scheint es zunehmend zu sein, dass auch bei E-Bikes die Verletzung einer Kopfverletzung durch einen Helm verhindert werden kann.