DrachenDieter
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"EuGH entscheidet über Ländersperren: Wie Geoblocking die Zukunft des Streaming-Unternehmens beeinflussen könnte"
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich gerade mit der Frage beschäftigt, ob geografische Sperren ausreichen, um Urheberrechte zu schützen. Für Streamingdienste wie Netflix und Sky ist diese Entscheidung von entscheidender Bedeutung, da sie auf dem Spiel steht, wie ihre Geschäftsmodelle funktionieren werden.
Der EuGH hat sich auf einen Fall konzentriert, in dem die Stiftung "Anne-Frank-Fonds" aus Basel gegen die Online-Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Edition in Belgien klagte. Der Hoge Raad in den Niederlanden hatte bereits entschieden, dass keine Urheberrechtsverletzung stattgefunden habe. Jetzt hat Generalanwalt Athanasios Rantos seine Position darin geäußert, dass Geoblocking nicht ausreicht, um Urheberrechte zu schützen.
Rantos argumentiert, dass Wer Inhalte nur in Ländern anbietet, wo sie rechtlich erlaubt sind und wirksame Sperren einsetzt, diese Inhalt auch dann nicht öffentlich zugänglich machen kann, wenn eine Umgehung über VPN technisch möglich ist. Dies würde bedeuten, dass Streamingdienste ihre Inhalte nur in Ländern anbieten können, wo sie rechtlich erlaubt sind und keine wirksamen Sperren einsetzen.
Patric Mau von der Kölner Kanzlei Oppenhoff schätzt diese Einschätzung als gute Nachricht für die Streamingbranche. Ohne funktionierende Ländersperren seien regionale Lizenzmodelle kaum noch umsetzbar, erklärte er. Viele Inhalte könnten ohne diese nicht mehr oder nur eingeschränkt angeboten werden, da europaweite Lizenzen oft schwer zu beschaffen sind.
Die Stiftung "Anne-Frank-Fonds" argumentiert jedoch, dass Geoblocking nicht ausreicht, weil niederländische Nutzer über VPN trotzdem Zugriff hätten. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, da die Stiftung jetzt ihre Position den EuGH mitteilen muss.
Insgesamt bleibt das Thema des Geoblockings für Streamingdienste spannend und wichtig für die Zukunft ihres Geschäftsmodells.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich gerade mit der Frage beschäftigt, ob geografische Sperren ausreichen, um Urheberrechte zu schützen. Für Streamingdienste wie Netflix und Sky ist diese Entscheidung von entscheidender Bedeutung, da sie auf dem Spiel steht, wie ihre Geschäftsmodelle funktionieren werden.
Der EuGH hat sich auf einen Fall konzentriert, in dem die Stiftung "Anne-Frank-Fonds" aus Basel gegen die Online-Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Edition in Belgien klagte. Der Hoge Raad in den Niederlanden hatte bereits entschieden, dass keine Urheberrechtsverletzung stattgefunden habe. Jetzt hat Generalanwalt Athanasios Rantos seine Position darin geäußert, dass Geoblocking nicht ausreicht, um Urheberrechte zu schützen.
Rantos argumentiert, dass Wer Inhalte nur in Ländern anbietet, wo sie rechtlich erlaubt sind und wirksame Sperren einsetzt, diese Inhalt auch dann nicht öffentlich zugänglich machen kann, wenn eine Umgehung über VPN technisch möglich ist. Dies würde bedeuten, dass Streamingdienste ihre Inhalte nur in Ländern anbieten können, wo sie rechtlich erlaubt sind und keine wirksamen Sperren einsetzen.
Patric Mau von der Kölner Kanzlei Oppenhoff schätzt diese Einschätzung als gute Nachricht für die Streamingbranche. Ohne funktionierende Ländersperren seien regionale Lizenzmodelle kaum noch umsetzbar, erklärte er. Viele Inhalte könnten ohne diese nicht mehr oder nur eingeschränkt angeboten werden, da europaweite Lizenzen oft schwer zu beschaffen sind.
Die Stiftung "Anne-Frank-Fonds" argumentiert jedoch, dass Geoblocking nicht ausreicht, weil niederländische Nutzer über VPN trotzdem Zugriff hätten. Der Fall ist noch nicht abgeschlossen, da die Stiftung jetzt ihre Position den EuGH mitteilen muss.
Insgesamt bleibt das Thema des Geoblockings für Streamingdienste spannend und wichtig für die Zukunft ihres Geschäftsmodells.