Ein blinder Mutter muss monatelang auf eine Antwort auf ihren Antrag für Unterstützung für ihre Küche warten. Sie bat die Stadt Wien um Hilfe, weil sie ihre alte Küche umbauen lassen wollte, aber die Kommunikation erwies sich als schwierig. Die Stadt lehnte ihr Antrag ab, weil wichtige Schreiben aus Datenschutzgründen nicht digital übermittelt wurden und die Frau daher die Briefe nicht selbst lesen konnte.
Die Frau, eine dreifache Mutter aus Österreich, wartete seit Monaten auf eine Antwort, bevor sie einen Anwalt einholte. Ihr Anwalt führte den Fall vor einer Schlichtungsstelle, aber es kam zu keinem Erfolg. Die Stadt lehrte die Frau, dass sie bereits die Küche selbst bezahlt hatte, also gab die Unterstützung ab.
Der Anwalt des Mutterpaars argumentiert, dass die Stadt nicht benachteiligen darf und eine Pflicht hat, behinderte Bürger zu unterstützen. Nun ist die Angelegenheit zivilrechtlich anhängig und eine Amtshaftungsklage könnte folgen.
Dieses Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung geschützt werden. In Deutschland bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) die Grundlage dafür. Streitigkeiten bezüglich Diskriminierung oder verweigerter Barrierefreiheit können über eine Schlichtungsstelle außergerichtlich geklärt werden, wenn dies nicht zum Erfolg führt, steht der gerichtliche Rechtsweg offen.
Die Stadt Wien hat sich in diesem Fall offensichtlich nicht für die Bedürfnisse einer Menschen mit Behinderung interessiert. Der Fall soll sicherlich ein Aufforderung sein, dass die Stadt ihre Pflichten besser erfüllt.
Die Frau, eine dreifache Mutter aus Österreich, wartete seit Monaten auf eine Antwort, bevor sie einen Anwalt einholte. Ihr Anwalt führte den Fall vor einer Schlichtungsstelle, aber es kam zu keinem Erfolg. Die Stadt lehrte die Frau, dass sie bereits die Küche selbst bezahlt hatte, also gab die Unterstützung ab.
Der Anwalt des Mutterpaars argumentiert, dass die Stadt nicht benachteiligen darf und eine Pflicht hat, behinderte Bürger zu unterstützen. Nun ist die Angelegenheit zivilrechtlich anhängig und eine Amtshaftungsklage könnte folgen.
Dieses Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, dass Menschen mit Behinderungen vor Diskriminierung geschützt werden. In Deutschland bilden das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) die Grundlage dafür. Streitigkeiten bezüglich Diskriminierung oder verweigerter Barrierefreiheit können über eine Schlichtungsstelle außergerichtlich geklärt werden, wenn dies nicht zum Erfolg führt, steht der gerichtliche Rechtsweg offen.
Die Stadt Wien hat sich in diesem Fall offensichtlich nicht für die Bedürfnisse einer Menschen mit Behinderung interessiert. Der Fall soll sicherlich ein Aufforderung sein, dass die Stadt ihre Pflichten besser erfüllt.