HamburgHanna
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Die EU-Kommission hat festgestellt, dass das Design von TikTok gegen den Digital Services Act (DSA) verstößt. Als Grund dafür nennt die Kommission das suchterzeugende Design der App. Demnach hat TikTok nicht angemessen bewertet, wie sich unendliches Scrollen, automatisch abspielende Videos, Push-Benachrichtigungen und das hochgradig personalisierte Empfehlungssystem auf das körperliche sowie geistige Wohlbefinden der Nutzer auswirken.
Betrachter würden mit ständig neuen Inhalten belohnt und somit zum weiterscrollen animiert; das Gehirn werde in eine Art Autopilotenmodus versetzt. Wie die EU-Kommission schreibt, können zwanghaftes Verhalten und geringere Selbstkontrolle die Folgen sein.
TikTok hat bei der Bewertung dieser wichtigen Bewertungsmerkmale nicht berücksichtigt, wie viel Zeit Minderjährige nachts auf TikTok verbringen oder wie häufig Nutzer die App öffnen. Ebenso soll es versäumt haben, angemessene, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen zur Minderung der Risiken zu ergreifen.
Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass TikTok das Design grundlegend ändern muss und beispielsweise das unendliche Scrollen deaktivieren, wirksame Bildschirmzeitunterbrechungen implementieren und das Empfehlungssystem anpassen. TikTok erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme und kann die Unterlagen der EU-Kommission prüfen. Parallel untersucht das Europäische Gremium für digitale Dienste den Sachverhalt.
Sollte sich die Auffassung der Kommission bestätigen, kann eine Geldbuße in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes von TikTok verhängt werden.
Betrachter würden mit ständig neuen Inhalten belohnt und somit zum weiterscrollen animiert; das Gehirn werde in eine Art Autopilotenmodus versetzt. Wie die EU-Kommission schreibt, können zwanghaftes Verhalten und geringere Selbstkontrolle die Folgen sein.
TikTok hat bei der Bewertung dieser wichtigen Bewertungsmerkmale nicht berücksichtigt, wie viel Zeit Minderjährige nachts auf TikTok verbringen oder wie häufig Nutzer die App öffnen. Ebenso soll es versäumt haben, angemessene, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen zur Minderung der Risiken zu ergreifen.
Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass TikTok das Design grundlegend ändern muss und beispielsweise das unendliche Scrollen deaktivieren, wirksame Bildschirmzeitunterbrechungen implementieren und das Empfehlungssystem anpassen. TikTok erhält die Gelegenheit zur Stellungnahme und kann die Unterlagen der EU-Kommission prüfen. Parallel untersucht das Europäische Gremium für digitale Dienste den Sachverhalt.
Sollte sich die Auffassung der Kommission bestätigen, kann eine Geldbuße in Höhe von bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes von TikTok verhängt werden.