AlpenAdler
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In Dänemark gilt ein strenges Gesetz gegen unverschuldete Nichterscheinungen an Restaurants. Einem Wirt, der bei einem Restaurant in Holstebro tätig ist, hat das Problem fast vollständig gelöst. Er gibt Gäste, die trotz einer Reservierung nicht erscheinen, eine Strafe von 33 Euro.
Ein Restaurantleiter erzählt nun über seine Erfahrungen mit Fake-Buchern und den neuen Regelungen im Bereich der Stornogebühren.
Emil Andreasen ist Miteigentümer und Leiter des Restaurants Ja in Holstebro. Er und sein Team haben es geschafft, durch die Einführung von neuen Regelungen ihre No-Shows stark reduziert zu haben. "Wir haben es nicht bereut, aber wir sehen jetzt, dass wir fast keine No-Shows mehr haben", sagte er gegenüber dem dänischen Sender TV 2.
Um den No-Show-Effekt weiter zu reduzieren hat Andreasen eine neue Regelung eingeführt: Buchungen von mehr als vier Personen müssen nur noch über die Website erfolgen und die Kontoverbindung hinterlassen. "Es wird einige Gäste finden, die das als lästig empfinden werden. Aber sie müssen auch immer ihre Kontonummer eingeben, wenn sie ein Hotel oder ein Flugticket buchen, daher sehe ich da keinen großen Unterschied", erklärt er.
Einige Gäste können es jedoch nicht verstehen, besonders wenn sie telefonisch gebucht haben und dann nicht erscheinen. In solchen Fällen werden ihnen 250 DKK (33 Euro) berechnet. Das Restaurant erlebt zwar immer noch Schwierigkeiten bei Nichterscheinenden. Aber das passiert nur bei denen, die telefonisch buchen.
Einige deutscher Restaurantbetreiber dürfen laut Verbraucherzentrale unter bestimmten Bedingungen Stornogebühren verlangen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Regelung wirksam vereinbart wurde und transparent kommuniziert wird. Ohne einen solchen Hinweis ist eine Gebühr meist rechtlich nicht durchsetzbar.
In Deutschland gibt es unterschiedliche Vorschriften für die Stornogebühren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt jedoch, dass Restaurants ihre Regelungen transparent kommunizieren und bei unverschuldeter Nichterscheinung eine Gebühr verlangen können.
Ein Restaurantleiter erzählt nun über seine Erfahrungen mit Fake-Buchern und den neuen Regelungen im Bereich der Stornogebühren.
Emil Andreasen ist Miteigentümer und Leiter des Restaurants Ja in Holstebro. Er und sein Team haben es geschafft, durch die Einführung von neuen Regelungen ihre No-Shows stark reduziert zu haben. "Wir haben es nicht bereut, aber wir sehen jetzt, dass wir fast keine No-Shows mehr haben", sagte er gegenüber dem dänischen Sender TV 2.
Um den No-Show-Effekt weiter zu reduzieren hat Andreasen eine neue Regelung eingeführt: Buchungen von mehr als vier Personen müssen nur noch über die Website erfolgen und die Kontoverbindung hinterlassen. "Es wird einige Gäste finden, die das als lästig empfinden werden. Aber sie müssen auch immer ihre Kontonummer eingeben, wenn sie ein Hotel oder ein Flugticket buchen, daher sehe ich da keinen großen Unterschied", erklärt er.
Einige Gäste können es jedoch nicht verstehen, besonders wenn sie telefonisch gebucht haben und dann nicht erscheinen. In solchen Fällen werden ihnen 250 DKK (33 Euro) berechnet. Das Restaurant erlebt zwar immer noch Schwierigkeiten bei Nichterscheinenden. Aber das passiert nur bei denen, die telefonisch buchen.
Einige deutscher Restaurantbetreiber dürfen laut Verbraucherzentrale unter bestimmten Bedingungen Stornogebühren verlangen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Regelung wirksam vereinbart wurde und transparent kommuniziert wird. Ohne einen solchen Hinweis ist eine Gebühr meist rechtlich nicht durchsetzbar.
In Deutschland gibt es unterschiedliche Vorschriften für die Stornogebühren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt jedoch, dass Restaurants ihre Regelungen transparent kommunizieren und bei unverschuldeter Nichterscheinung eine Gebühr verlangen können.