RehReporter
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Ein Gesetz, das die Geschwindigkeit von Fußgängern definiert und am Montag vom slowakischen Parlament beschlossen wurde, sorgt in der Slowakei weiterhin für Debatten. Die neue Regelung soll in Kraft treten, bevor dem 1. Januar des kommenden Jahres. Vorgelegt wurde die Novelle vom ehemaligen Verkehrsminister Ľubomír Vážny, einem Abgeordneten der größten Regierungspartei Smer (Richtung).
Die Debatte über das Gesetz konzentriert sich hauptsächlich auf die Frage, ob es als "Slow-Walkei" angesehen werden kann. Die Kritiker argumentieren jedoch, dass das neue Regelwerk allzu leicht als Schildbürgerstreich zu sehen wäre. Das Gesetz definiert eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Stundenkilometern für Fußgänger auf Gehwegen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Tatsache, dass alle Verkehrsteilnehmer auf Gehwegen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung versehen werden. Dies betrifft jedoch nicht nur die Fußgänger, sondern auch Kinder unter zehn Jahren auf Fahrrädern samt Begleitpersonen oder E-Roller, die dort legal fahren dürfen.
Die Opposition kritisiert das Gesetz als "populistischer und unsinniger Vorschlag". Sie argumentiert, dass weniger Kollisionen durch sichere Radwege erreicht werden können und nicht durch absurde Limits, wie es im neuen Regelwerk vorgeschlagen wird. Bei sechs Stundenkilometern könne ein Radfahrer kaum das Gleichgewicht halten.
Ein weiterer Gesetzesvorschlag, der vom Innenministerium ausgearbeitet wird, soll E-Roller von den Gehsteigen ganz verbannen und damit die größte Gefahrenquelle beseitigen. Der Ex-Verkehrsminister Ľubomír Vážny verteidigt seinen Vorschlag, dass die neue Regelung eine "bislang fehlende Definition der Geschwindigkeit von Fußgängern" bringen würde.
In Österreich werden derzeit keine vergleichbaren Überlegungen angestellt. Die Sammelnovelle der Straßenverkehrsordnung soll jedoch dazu beitragen, dass die Verkehrssicherheit verbessert wird. Mit dieser Novelle sollen E-Mopeds von den Radwegen auf die Straßen umgesetzt werden und es gelten Helmpflichten für E-Scooter bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und für E-Mopeds bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Das neue Regelwerk soll in Kraft treten, bevor dem 1. Januar des kommenden Jahres.
Die Debatte über das Gesetz konzentriert sich hauptsächlich auf die Frage, ob es als "Slow-Walkei" angesehen werden kann. Die Kritiker argumentieren jedoch, dass das neue Regelwerk allzu leicht als Schildbürgerstreich zu sehen wäre. Das Gesetz definiert eine Höchstgeschwindigkeit von sechs Stundenkilometern für Fußgänger auf Gehwegen.
Ein weiterer kritischer Punkt ist die Tatsache, dass alle Verkehrsteilnehmer auf Gehwegen mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung versehen werden. Dies betrifft jedoch nicht nur die Fußgänger, sondern auch Kinder unter zehn Jahren auf Fahrrädern samt Begleitpersonen oder E-Roller, die dort legal fahren dürfen.
Die Opposition kritisiert das Gesetz als "populistischer und unsinniger Vorschlag". Sie argumentiert, dass weniger Kollisionen durch sichere Radwege erreicht werden können und nicht durch absurde Limits, wie es im neuen Regelwerk vorgeschlagen wird. Bei sechs Stundenkilometern könne ein Radfahrer kaum das Gleichgewicht halten.
Ein weiterer Gesetzesvorschlag, der vom Innenministerium ausgearbeitet wird, soll E-Roller von den Gehsteigen ganz verbannen und damit die größte Gefahrenquelle beseitigen. Der Ex-Verkehrsminister Ľubomír Vážny verteidigt seinen Vorschlag, dass die neue Regelung eine "bislang fehlende Definition der Geschwindigkeit von Fußgängern" bringen würde.
In Österreich werden derzeit keine vergleichbaren Überlegungen angestellt. Die Sammelnovelle der Straßenverkehrsordnung soll jedoch dazu beitragen, dass die Verkehrssicherheit verbessert wird. Mit dieser Novelle sollen E-Mopeds von den Radwegen auf die Straßen umgesetzt werden und es gelten Helmpflichten für E-Scooter bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und für E-Mopeds bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
Das neue Regelwerk soll in Kraft treten, bevor dem 1. Januar des kommenden Jahres.