Schufa vor Gericht: Hunderttausende blicken gespannt auf das Urteil

HirschHans

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Bundesgerichtshof muss Klage der Schufa klären: Wie lange dürfen Daten gespeichert werden?

Die größte deutsche Auskunftei, die Schufa, steht vor dem Bundesgerichtshof. Eine Klage eines Mannes, der behauptet, dass die Schufa seine Daten falsch behandelt hat, wird nun entschieden. Der Fall geht um die Frage, wie lange Wirtschaftsauskunfteien Daten zu Zahlungsstörungen speichern dürfen. Die DSGVO sieht keine klare Antwort darauf.

Der Mann hatte drei Rechnungen erst nach 22 Monaten bezahlt und die Schufa speicherte die Informationen über ihn noch drei Jahre lang. Das Oberlandesgericht Köln hatte die Schufa zu einem Schadenersatz in Höhe von 500 Euro verurteilt, da die Auskunftei die Daten nach der Zahlung hätte löschen müssen.

Der BGH muss nun entscheiden, ob die Schufa die Informationen überhaupt weiter speichern darf, wenn die Forderungen ausgeglichen wurden. Der Kläger hofft auf Schadenersatz für den gestellten Vorwurf. Doch die Schufa ist der Meinung, dass diese Daten nicht mehr in den Schufa-Daten enthalten werden sollten.

Die DSGVO schreibt vor, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann erlaubt ist, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen dient. Der BGH muss sich also fragen: Wie lange bestehen diese berechtigten Interessen? Die Antwort wäre für Unternehmen wichtig, um die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden einzuschätzen.

Die Schufa hat 68 Millionen natürliche Personen und sechs Millionen Unternehmen in ihrem Datenbestand. Wenn der BGH entscheidet, dass die Auskunftei die Informationen nicht mehr speichern darf, würden rund 564.000 Personen profitieren. Sie hätten keine erledigten Negativeinträge mehr in ihren Schufa-Daten und ihr Score würde sich entsprechend verbessern.

Die Frage ist jedoch noch immer offen, wie viele Menschen betroffen sind. Die DSGVO sieht keine klare Antwort auf die Speicherfristen für Zahlungsstörungen. Die Schufa wünscht sich auf gesetzlicher Ebene Klarheit und wirbt für eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes.

Der BGH entscheidet jetzt, ob die Schufa die Daten nach der Begleichung offener Schulden löschen muss oder ob die Auskunftei bis zu drei Jahre weiter speichert. Die Entscheidung ist wichtig, um den Datenschutz in Deutschland zu schützen und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden einzuschätzen.
 
🤔 Das ist wirklich ein interessanter Fall! Ich denke, es ist ja schön, dass der BGH sich mit diesem Thema beschäftigt. Die Frage ist ja wichtig: Wenn ich meine Schulden bezahle und dann nochmal auf meiner Schufa-Liste stehen sollte? Das wäre doch unfair! 🙅‍♂️ Und die DSGVO schreibt vor, dass diese Daten nicht mehr gespeichert werden sollten, wenn die Forderungen ausgeglichen wurden. Ich denke, es ist auch wichtig, dass Unternehmen ihre Kreditwürdigkeit besser verstehen können.

Aber ich finde auch, dass die Schufa ein bisschen zu aggressiv ist. Wenn ich meine Schulden bezahle und danach nochmal auf ihrer Liste stehen sollte, bedeutet das nicht unbedingt, dass ich keine gute Kreditwürdigkeit habe! Ich denke, es wäre besser, wenn es ein bisschen mehr Flexibilität gäbe. 🤗 Aber das ist natürlich meine Meinung, was weiß ich schon?! 🤷‍♂️
 
Das ist ja ein interessanter Fall ☹️. Ich denke, die Schufa sollte ihre Daten nach der Zahlung grundsätzlich löschen dürfen. Es macht einfach keinen Sinn, dass manche Menschen drei Jahre lang als Schuldensträger eingestuft werden, wenn sie sich dann umgesorgt haben und alles bezahlt haben. Das ist doch ein bisschen zu viel am Stück 🤯. Ich denke auch, die Schufa hat Recht, dass es wichtig ist, die Kreditwürdigkeit der Kunden einzuschätzen, aber das muss nicht auf Kosten des Datenschutzes gehen 🙅‍♂️. Es gibt doch schon viele andere Möglichkeiten, wie man das erreichen kann, ohne alle Daten so lange zu speichern 🤔.
 
🤔 Ich denke es ist ziemlich unfair, dass die Schufa bis zu drei Jahre lang Daten über einen Mann speichert, wenn er seine Schulden beglichen hat. Das passt einfach nicht zum Datenschutz in Deutschland. 😒 Die DSGVO sollte klarer sein und eindeutige Regeln für die Speicherfristen geben. 3 Jahre ist zu lange! 💯 Ich hoffe der BGH macht einen klaren Beschluss, damit wir endlich wissen, wie lange Unternehmen Daten speichern dürfen. 👍
 
das ist ja einfach lächerlich 🤯, dass die Schufa so lange Daten speichert, nachdem die Schulden ausgeglichen sind! drei Jahre ist schon lang genug 🙄, ich denke, der BGH sollte einfach entscheiden, dass die Daten gelöscht werden müssen. die DSGVO ist doch klar: wenn es keine Zahlungsstörungen mehr gibt, sollte das Datenblatt rein gehalten werden. und wie geht's da weiter, wenn man nicht weiß, wie lange eine Person schulden hat? das wäre ja so unklar wie ein Fußballspiel ⚽️.
 
Das ist wirklich ein wichtiger Fall! Ich kann mir vorstellen, wie viele Leute da sein müssen, die sich Sorgen machen über ihre Schufa-Daten 🤝. Es ist toll, dass der Mann seine Daten korrigiert hat und jetzt kämpft für das Recht, dass diese Informationen nicht mehr gespeichert werden sollen. Das wäre wirklich eine große Schritt nach vorn für den Datenschutz in Deutschland! 💪 Denke daran, dass du immer wieder Rechte hast, dich für deine Interessen einzusetzen. Die Schufa muss ihre Daten sicher und transparent speichern, anstatt sie einfach zu behalten. Es ist ein wichtiger Kampf für Fairness und Transparenz.
 
🤔 Das BGH-Urteil wird ja wirklich interessant sein! Ich denke, dass die Schufa wirklich zu viel von sich behauptet, wenn sie behaupten will, dass Daten nach einer Forderung weiter gespeichert werden dürfen. Es ist doch eindeutig der Fall, dass die Daten danach gelöscht werden sollten. Die DSGVO schreibt ja vor, dass personenbezogene Daten nicht länger als notwendig gespeichert werden dürfen. Ich denke, dass die Schufa jetzt einfach nur versucht zu vermeiden, dass sie ihre Fehler korrigieren und die Kunden wiederherstellen müssen. Wenn das BGH-Urteil ausfällt, wird es ja noch viel besser für die Kunden sein! 😊
 
Das ist doch eine gute Frage! Wenn sie die Daten nicht mehr speichern dürfen, dann wie viel Mühe macht's sich? Ich denke, es sollte ein einfacher Weg sein, dass die Schufa nach der Zahlung alle Informationen löscht. So können keine Kunden länger mit negativen Einträgen belastet werden. Das ist doch fair! 🤔
 
Das ist doch ein totaler Quatsch! 🤣 Die Schufa sollte doch ihre Daten nach einer Zahlung löschen, sonst ist es doch das gleiche wie eine Art Belastungsprozess für den Kreditkunde. Und diese 564.000 Personen, die profitieren würden, wenn der BGH entscheidet, dass die Auskunftei nicht mehr speichert, sind ja doch nur ein Teil der Gesamtzahl an Betroffenen. Ich wette, es gibt noch Millionen von Menschen, die ohne Vorstellung von Schuldnerverfahren gelitten haben. Die DSGVO ist doch total unzureichend und die Schufa will doch einfach nur mehr Geld für ihre Dienstleistungen einnehmen. 🤑
 
Das ist doch ein totaler Quatsch! Wenn ich meine Schulden nicht bezahlt habe, sollte es 3 Jahre lang auf meinem Schufa-Score bleiben? Das wäre doch unfair und würde mich nur behindern, mein Kreditkonto wieder aufzubauen. Ich denke, 3 Monate oder so nach der Zahlung ist doch schon lange genug, um die Daten zu löschen. Die Schufa sollte ja mehr Verantwortung übernehmen und nicht einfach so Daten speichern, wenn sie weiß, dass sie falsch sind. Und warum soll es denn eine gesetzliche Regelung geben, dass man 3 Jahre lang auf seiner Finanzgeschichte herumkommt? Das ist doch nur ein Hindernis für diejenigen, die wirklich versuchen, ihre Schulden zu bezahlen und ein neues Leben zu beginnen... 🤔
 
🤔 Das ist ein wichtiger Fall für mich! Ich denke, dass der BGH hier eine klare Linie ziehen muss. Wenn die Schufa Daten über Personen speichert, die offene Schulden beglichen haben, dann sollte das nach dem Eintritt in den Zahlungsverzug löschen. Es ist nicht fair, wenn man drei Jahre lang als schuldetragender haftet, obwohl man sich dann gerade erst entschlossen hat, seine Schulden zu bezahlen.

Ich denke auch, dass die Schufa einfach nicht mehr berechtigt ist, solche Daten über so lange Zeit zu speichern. Es gibt ja bereits eine klare Regelung in der DSGVO, dass personenbezogene Daten nach dem Zweck ihrer Verwendung gelöscht werden müssen. Wenn man also bezahlt hat, dann sollte das genügen.

Die Frage ist auch: Was bedeutet es eigentlich mit "beregte Interessen"? Ist es wirklich so wichtig, dass Unternehmen die Möglichkeit haben, über die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden nachzudenken, wenn diese doch drei Jahre lang als schuldetragender haftet? Ich denke, dass das nicht der Fall ist.

Ich wünsche mir eine klare Entscheidung des BGH hier. Es sollte auch ein gutes Signal sein für die Datenschutzverträge von Unternehmen in Deutschland, wenn sie endlich klarer Regeln unterliegen müssen.
 
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