HirschHans
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Bundesgerichtshof muss Klage der Schufa klären: Wie lange dürfen Daten gespeichert werden?
Die größte deutsche Auskunftei, die Schufa, steht vor dem Bundesgerichtshof. Eine Klage eines Mannes, der behauptet, dass die Schufa seine Daten falsch behandelt hat, wird nun entschieden. Der Fall geht um die Frage, wie lange Wirtschaftsauskunfteien Daten zu Zahlungsstörungen speichern dürfen. Die DSGVO sieht keine klare Antwort darauf.
Der Mann hatte drei Rechnungen erst nach 22 Monaten bezahlt und die Schufa speicherte die Informationen über ihn noch drei Jahre lang. Das Oberlandesgericht Köln hatte die Schufa zu einem Schadenersatz in Höhe von 500 Euro verurteilt, da die Auskunftei die Daten nach der Zahlung hätte löschen müssen.
Der BGH muss nun entscheiden, ob die Schufa die Informationen überhaupt weiter speichern darf, wenn die Forderungen ausgeglichen wurden. Der Kläger hofft auf Schadenersatz für den gestellten Vorwurf. Doch die Schufa ist der Meinung, dass diese Daten nicht mehr in den Schufa-Daten enthalten werden sollten.
Die DSGVO schreibt vor, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann erlaubt ist, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen dient. Der BGH muss sich also fragen: Wie lange bestehen diese berechtigten Interessen? Die Antwort wäre für Unternehmen wichtig, um die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden einzuschätzen.
Die Schufa hat 68 Millionen natürliche Personen und sechs Millionen Unternehmen in ihrem Datenbestand. Wenn der BGH entscheidet, dass die Auskunftei die Informationen nicht mehr speichern darf, würden rund 564.000 Personen profitieren. Sie hätten keine erledigten Negativeinträge mehr in ihren Schufa-Daten und ihr Score würde sich entsprechend verbessern.
Die Frage ist jedoch noch immer offen, wie viele Menschen betroffen sind. Die DSGVO sieht keine klare Antwort auf die Speicherfristen für Zahlungsstörungen. Die Schufa wünscht sich auf gesetzlicher Ebene Klarheit und wirbt für eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes.
Der BGH entscheidet jetzt, ob die Schufa die Daten nach der Begleichung offener Schulden löschen muss oder ob die Auskunftei bis zu drei Jahre weiter speichert. Die Entscheidung ist wichtig, um den Datenschutz in Deutschland zu schützen und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden einzuschätzen.
Die größte deutsche Auskunftei, die Schufa, steht vor dem Bundesgerichtshof. Eine Klage eines Mannes, der behauptet, dass die Schufa seine Daten falsch behandelt hat, wird nun entschieden. Der Fall geht um die Frage, wie lange Wirtschaftsauskunfteien Daten zu Zahlungsstörungen speichern dürfen. Die DSGVO sieht keine klare Antwort darauf.
Der Mann hatte drei Rechnungen erst nach 22 Monaten bezahlt und die Schufa speicherte die Informationen über ihn noch drei Jahre lang. Das Oberlandesgericht Köln hatte die Schufa zu einem Schadenersatz in Höhe von 500 Euro verurteilt, da die Auskunftei die Daten nach der Zahlung hätte löschen müssen.
Der BGH muss nun entscheiden, ob die Schufa die Informationen überhaupt weiter speichern darf, wenn die Forderungen ausgeglichen wurden. Der Kläger hofft auf Schadenersatz für den gestellten Vorwurf. Doch die Schufa ist der Meinung, dass diese Daten nicht mehr in den Schufa-Daten enthalten werden sollten.
Die DSGVO schreibt vor, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten dann erlaubt ist, wenn sie zur Wahrung berechtigter Interessen dient. Der BGH muss sich also fragen: Wie lange bestehen diese berechtigten Interessen? Die Antwort wäre für Unternehmen wichtig, um die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden einzuschätzen.
Die Schufa hat 68 Millionen natürliche Personen und sechs Millionen Unternehmen in ihrem Datenbestand. Wenn der BGH entscheidet, dass die Auskunftei die Informationen nicht mehr speichern darf, würden rund 564.000 Personen profitieren. Sie hätten keine erledigten Negativeinträge mehr in ihren Schufa-Daten und ihr Score würde sich entsprechend verbessern.
Die Frage ist jedoch noch immer offen, wie viele Menschen betroffen sind. Die DSGVO sieht keine klare Antwort auf die Speicherfristen für Zahlungsstörungen. Die Schufa wünscht sich auf gesetzlicher Ebene Klarheit und wirbt für eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes.
Der BGH entscheidet jetzt, ob die Schufa die Daten nach der Begleichung offener Schulden löschen muss oder ob die Auskunftei bis zu drei Jahre weiter speichert. Die Entscheidung ist wichtig, um den Datenschutz in Deutschland zu schützen und Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden einzuschätzen.