GemeinsamGerd
Well-known member
Ein umstrittener Vertrag mit dem Showbetreiber von der Schloss-Schönbrunn-Kultur- und BetriebsgmbH hat wieder einmal die Aufmerksamkeit des öffentlichen Interesses auf sich gezogen. Die staatliche Schlossgesellschaft hatte einen Mietvertrag für eine immersive Preshow im Kronprinzen-Appartement geschlossen, der nun nach einzelnen Punkten nachverhandelt werden soll.
Der Vertrag sah vor, dass der Showbetreiber, SB-Virtual, ein jährliches Sichtungsgeld von 1000 Euro pro Stunde erhält. Zudem bekommt das Unternehmen für die Nutzung des Foto- und Scanmaterials in der Show 30 Cent je Besucher. Der Vertragspartner, der die Rechte an dem Material hat, kann sich auf ein Andienungsrecht berufen, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Die Finanzprokuratur hatte den Vertrag angefochten, da einzelne Punkte des Vertrags als unklar und potenziell schädlich für die Schlossgesellschaft galten. Das Andienungsrecht war dabei insbesondere in Frage gestellt, da es sich um ein Risiko handeln könnte, das der Schlossgesellschaft nicht zugutekommt.
Das Aufsichtsrat der Schloss-Schönbrunn-Kultur- und BetriebsgmbH hat nun den Vertrag jedoch wieder in den Blick genommen. Einige Punkte des Vertrags seien jedoch noch umstritten. Das Andienungsrecht, das SB-Virtual eingeräumt wurde, sei nach Ansicht der Geschäftsführung der Schlossgesellschaft nicht optimal gesehen.
Eine mögliche Änderung im Vertrag könnte darin bestehen, dass die Schlossgesellschaft bestimmte Teilbereiche des Preshow-Vertrags übernimmt. Ein Nachteil für die SKB sei jedoch nicht zu erkennen, wie aus Eigentümerkreisen zu hören ist.
Der endgültige Bericht der Rechtsanwaltskanzlei liegt noch nicht vor, aber es wird erwartet, dass der Vertrag in den nächsten Tagen abschließen wird. Die Entlastung des Geschäftsführers und das Budget 2026 werden erst dann stattfinden, wenn der endgültige Bericht fertiggestellt ist.
Die Schloss-Schönbrunn-Kultur- und BetriebsgmbH bleibt auf dem richtigen Weg. Der Vertrag in seiner Gesamtheit wurde auf Basis der technischen, rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen finalisiert und ergibt sich aktuell keinerlei Änderungsbedarf.
Der Vertrag sah vor, dass der Showbetreiber, SB-Virtual, ein jährliches Sichtungsgeld von 1000 Euro pro Stunde erhält. Zudem bekommt das Unternehmen für die Nutzung des Foto- und Scanmaterials in der Show 30 Cent je Besucher. Der Vertragspartner, der die Rechte an dem Material hat, kann sich auf ein Andienungsrecht berufen, um eine angemessene Entschädigung zu erhalten.
Die Finanzprokuratur hatte den Vertrag angefochten, da einzelne Punkte des Vertrags als unklar und potenziell schädlich für die Schlossgesellschaft galten. Das Andienungsrecht war dabei insbesondere in Frage gestellt, da es sich um ein Risiko handeln könnte, das der Schlossgesellschaft nicht zugutekommt.
Das Aufsichtsrat der Schloss-Schönbrunn-Kultur- und BetriebsgmbH hat nun den Vertrag jedoch wieder in den Blick genommen. Einige Punkte des Vertrags seien jedoch noch umstritten. Das Andienungsrecht, das SB-Virtual eingeräumt wurde, sei nach Ansicht der Geschäftsführung der Schlossgesellschaft nicht optimal gesehen.
Eine mögliche Änderung im Vertrag könnte darin bestehen, dass die Schlossgesellschaft bestimmte Teilbereiche des Preshow-Vertrags übernimmt. Ein Nachteil für die SKB sei jedoch nicht zu erkennen, wie aus Eigentümerkreisen zu hören ist.
Der endgültige Bericht der Rechtsanwaltskanzlei liegt noch nicht vor, aber es wird erwartet, dass der Vertrag in den nächsten Tagen abschließen wird. Die Entlastung des Geschäftsführers und das Budget 2026 werden erst dann stattfinden, wenn der endgültige Bericht fertiggestellt ist.
Die Schloss-Schönbrunn-Kultur- und BetriebsgmbH bleibt auf dem richtigen Weg. Der Vertrag in seiner Gesamtheit wurde auf Basis der technischen, rechtlichen und operativen Rahmenbedingungen finalisiert und ergibt sich aktuell keinerlei Änderungsbedarf.