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Arbeitszeitbetrug: Pausenlängen können zur Kündigung führen, wenn die Arbeitnehmer zu lange Pause einnehmen
Betrügerische Pausestriche sind in der heutigen Arbeitswelt nicht mehr unbekannt. Einige Arbeitnehmer nutzen diese Toleranz aus, um ihre Arbeitszeit zu verlängern und so ihr Einkommen zu erhöhen. Das kann aber auch gegen die Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes (BVG) verstoßen.
Laut Experten kann eine Pause von bis zu 15 Minuten ohne angemessene Begründung bereits zur Kündigung führen. Wenn ein Arbeitnehmer täglich zu lange Pausen einnimmt, um sich auszuruhen oder einfach nur mehr Geld zu verdienen, kann dies als Betrug gegen das Arbeitsrecht betrachtet werden.
Die Fälle sind zahlreich: Ein 28-jähriger Mann mietete seine Wohnung nicht von seinem Vermieter und nutzte die Mietsache, um Geld auf der Straße zu verdienen. Das hat den Vermieter zum Schlag battiert. Er verlangte vom Mieter eine Kündigung und forderte dafür eine angemessene Miete.
Ein Beispiel aus dem Rheinland: Ein 35-jähriger Mann meldete sich bei einem Betrieb als Hilfsarbeiter ein, um Geld zu verdienen. Der Mann mietete sich in einer kleinen Wohnung ein und verbrachte die Pausen damit, auf der Straße Geld zu verdienen. Dies hat den Vorgesetzten zum Schlag battiert.
Im Vergleich dazu ist das eine relativ kleine Pause von 15 Minuten ohne Begründung bereits Kunde für Betrug gegen das Arbeitsrecht.
Betrügerische Pausestriche sind in der heutigen Arbeitswelt nicht mehr unbekannt. Einige Arbeitnehmer nutzen diese Toleranz aus, um ihre Arbeitszeit zu verlängern und so ihr Einkommen zu erhöhen. Das kann aber auch gegen die Regeln des Betriebsverfassungsgesetzes (BVG) verstoßen.
Laut Experten kann eine Pause von bis zu 15 Minuten ohne angemessene Begründung bereits zur Kündigung führen. Wenn ein Arbeitnehmer täglich zu lange Pausen einnimmt, um sich auszuruhen oder einfach nur mehr Geld zu verdienen, kann dies als Betrug gegen das Arbeitsrecht betrachtet werden.
Die Fälle sind zahlreich: Ein 28-jähriger Mann mietete seine Wohnung nicht von seinem Vermieter und nutzte die Mietsache, um Geld auf der Straße zu verdienen. Das hat den Vermieter zum Schlag battiert. Er verlangte vom Mieter eine Kündigung und forderte dafür eine angemessene Miete.
Ein Beispiel aus dem Rheinland: Ein 35-jähriger Mann meldete sich bei einem Betrieb als Hilfsarbeiter ein, um Geld zu verdienen. Der Mann mietete sich in einer kleinen Wohnung ein und verbrachte die Pausen damit, auf der Straße Geld zu verdienen. Dies hat den Vorgesetzten zum Schlag battiert.
Im Vergleich dazu ist das eine relativ kleine Pause von 15 Minuten ohne Begründung bereits Kunde für Betrug gegen das Arbeitsrecht.