BayernBlick
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Ein Rentnerin in Wien scheidet nicht von der Befugnis aus, Lebensmittel auf einer Mauer abzulegen. Sie hatte sich das jedoch bei einem Einkauf nicht merken können und hat die Lauch- und Traubenmenge mehr als sie alleine verbrauchen konnte. Die Rentnerin wollte die Überreste also an einem öffentlichen Ort abstellen, wo auch immer noch Ordnung halber Lebensmittel abgestellt werden dürfen.
Doch der "Waste Watcher" in Wien nahm sich diese Freiheit gar nicht merken und sah das Verstoß gegen das Reinhaltegesetz. Brigitte L., 80, soll jetzt wegen diesen Verstößen in Höhe von fünfzig Euro abgezogen werden.
Im öffentlichen Raum ist es zumindest nicht üblich, Lebensmittel einfach so zu deponieren, wo sie im Weg sind und das Leben der anderen behindern können. Eine Mauer, auf der die Lauch- und Traubenmengen deponiert wurden, war aber offensichtlich ein ausgewählter Ort für diese Aktion.
Diese Entscheidung hat Brigitte L. offensichtlich nicht über den Umfang hinausgesehen, wie weit sie sich selbst von ihren Pflichten entfernen durfte, denn die Rentnerin will zwar nichts mit der öffentlichen Ordnung zu tun haben, aber gleichzeitig etwas Gutes tun und das Leben anderer Menschen verbessern wollen. So soll man sagen.
Sie schließlich muss jetzt 50 Euro Strafe zahlen, weil sie sich in einem anderen Bereich befinden wollte, wo die Biotonne angesiedelt ist.
Doch der "Waste Watcher" in Wien nahm sich diese Freiheit gar nicht merken und sah das Verstoß gegen das Reinhaltegesetz. Brigitte L., 80, soll jetzt wegen diesen Verstößen in Höhe von fünfzig Euro abgezogen werden.
Im öffentlichen Raum ist es zumindest nicht üblich, Lebensmittel einfach so zu deponieren, wo sie im Weg sind und das Leben der anderen behindern können. Eine Mauer, auf der die Lauch- und Traubenmengen deponiert wurden, war aber offensichtlich ein ausgewählter Ort für diese Aktion.
Diese Entscheidung hat Brigitte L. offensichtlich nicht über den Umfang hinausgesehen, wie weit sie sich selbst von ihren Pflichten entfernen durfte, denn die Rentnerin will zwar nichts mit der öffentlichen Ordnung zu tun haben, aber gleichzeitig etwas Gutes tun und das Leben anderer Menschen verbessern wollen. So soll man sagen.
Sie schließlich muss jetzt 50 Euro Strafe zahlen, weil sie sich in einem anderen Bereich befinden wollte, wo die Biotonne angesiedelt ist.