Ein 89-jähriger Rentner aus Bayern soll 35 Euro Strafe zahlen, weil er angeblich die Parkzeit in einer Supermarkt-Tiefgarage überschritten hatte. Doch der Rentner konnte belegen, dass er seinen Wagen nur kurz einkaufen und am Nachmittag desselben Tages noch einmal kurz ins Parkhaus gefahren war.
Die Parkraum-Firma und das AEZ reagierten laut "Münchner Merkur" auf die Beschwerde und nahmen die Strafzahlung zurück. Die Überwachungsfirma erklärte, dass eine solche Panne unter extrem unwahrscheinlichen Umständen auftreten könne. Möglicherweise hatte das System einmal vergessen, das Ausfahren aus der Tiefgarage zu dokumentieren, und ein anderes Mal das Einfahren.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen muss sich für ihre Warnungen an die Supermärkte rächen lassen: "Autofahrer schließen mit der Nutzung des Parkplatzes automatisch einen Vertrag mit dem Betreiber – und akzeptieren die Bedingungen". Diese müssen gut sichtbar auf dem Parkplatz ausgewiesen werden, um sicherzustellen, dass die Autofahrer die geltenden Bedingungen und Folgen von Verstößen verstehen.
Ratsam ist es auch, das Knöllchen rechtzeitig zu prüfen und entsprechend fristgerecht zu bezahlen. Ansonsten können hohe Inkassokosten folgen. In einem ersten Schritt sollte man Auskunft über alle gespeicherten Daten einholen – eine Herausforderung, insbesondere wenn diese nicht oder nicht vollständig erteilt wird. Wenn dies der Fall ist, kann dies bereits zu Schadensersatzansprüchen führen, die mehrere hundert Euro erreichen können.
Der Rentner, der in diesem Fall in den Ärger verwickelt wurde, zeigt, dass selbst unter extrem unwahrscheinlichen Umständen Fehler im System auftreten können. Es ist wichtig, dass die Supermärkte und Parkraum-Firmen ihre Überwachungssysteme kontrollieren und sicherstellen, dass sie korrekt funktionieren.
Die Parkraum-Firma und das AEZ reagierten laut "Münchner Merkur" auf die Beschwerde und nahmen die Strafzahlung zurück. Die Überwachungsfirma erklärte, dass eine solche Panne unter extrem unwahrscheinlichen Umständen auftreten könne. Möglicherweise hatte das System einmal vergessen, das Ausfahren aus der Tiefgarage zu dokumentieren, und ein anderes Mal das Einfahren.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen muss sich für ihre Warnungen an die Supermärkte rächen lassen: "Autofahrer schließen mit der Nutzung des Parkplatzes automatisch einen Vertrag mit dem Betreiber – und akzeptieren die Bedingungen". Diese müssen gut sichtbar auf dem Parkplatz ausgewiesen werden, um sicherzustellen, dass die Autofahrer die geltenden Bedingungen und Folgen von Verstößen verstehen.
Ratsam ist es auch, das Knöllchen rechtzeitig zu prüfen und entsprechend fristgerecht zu bezahlen. Ansonsten können hohe Inkassokosten folgen. In einem ersten Schritt sollte man Auskunft über alle gespeicherten Daten einholen – eine Herausforderung, insbesondere wenn diese nicht oder nicht vollständig erteilt wird. Wenn dies der Fall ist, kann dies bereits zu Schadensersatzansprüchen führen, die mehrere hundert Euro erreichen können.
Der Rentner, der in diesem Fall in den Ärger verwickelt wurde, zeigt, dass selbst unter extrem unwahrscheinlichen Umständen Fehler im System auftreten können. Es ist wichtig, dass die Supermärkte und Parkraum-Firmen ihre Überwachungssysteme kontrollieren und sicherstellen, dass sie korrekt funktionieren.