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Prozess gegen den Woriner Hundehalter endet mit Niederlage für die Staatsanwaltschaft
Die Landeskasse Brandenburg trägt Verfahrenskosten, weil das Landgericht Frankfurt (Oder) den Prozess gegen einen Worin-Hundehalter aus gescheitert. Das Berufungsurteil des Gerichts legte nahe, dass der Angeklagte nur eine sehr geringe Schuld trage.
Das Amtsgericht hatte in einem ersten Verfahren den Hundehalter wegen Belästigung seiner Nachbarn verurteilt und ihm 60 Tagessätze auferlegt. Doch die Verteidigung war nicht zufrieden mit dieser Entscheidung. Die Angeklagten seien in ihrem Recht geschützt, behauptete sie. Das hat sich für das Landgericht bewährt: Eine Bedrohung des Nachbarn durch den Hund sei ausgeschlossen worden.
Es ist bekannt, dass drei Jahre her der 81-jährige Mann von einem Hund des Angeklagten angegriffen wurde und kurz danach im Krankenhaus starb. Doch die Staatsanwaltschaft hat sich nicht für eine weiteren Untersuchung entschieden.
Die Landeskasse Brandenburg trägt Verfahrenskosten, weil das Landgericht Frankfurt (Oder) den Prozess gegen einen Worin-Hundehalter aus gescheitert. Das Berufungsurteil des Gerichts legte nahe, dass der Angeklagte nur eine sehr geringe Schuld trage.
Das Amtsgericht hatte in einem ersten Verfahren den Hundehalter wegen Belästigung seiner Nachbarn verurteilt und ihm 60 Tagessätze auferlegt. Doch die Verteidigung war nicht zufrieden mit dieser Entscheidung. Die Angeklagten seien in ihrem Recht geschützt, behauptete sie. Das hat sich für das Landgericht bewährt: Eine Bedrohung des Nachbarn durch den Hund sei ausgeschlossen worden.
Es ist bekannt, dass drei Jahre her der 81-jährige Mann von einem Hund des Angeklagten angegriffen wurde und kurz danach im Krankenhaus starb. Doch die Staatsanwaltschaft hat sich nicht für eine weiteren Untersuchung entschieden.