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Der Prozess gegen Brandenburgs AfD-Politiker Möller ist gestartet. Die Staatsanwaltschaft geht es um ein Plakat, das Möller im Wahlkampf vor zwei Jahren angefordert haben soll. Auf dem Plakat sind abgebildet: ein Mann und eine Frau, die ihre Arme emporheben und eine dachähnliche Form bilden - und darunter drei blonde Kinder. Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass mit dieser Gestaltung eine bewusste Anspielung auf den sogenannten Hitlergruß gemacht wurde.
Laut der Anklage soll Möller 50 Mal dieses Plakat drucken lassen und es im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder) aufhängen. Die Anklage lautet: Möllers Handlungen seien strafbar nach § 130 des Strafgesetzbuches, da er mit dem Auffügen des Plakats eine antisemitische Propaganda verbreitet habe.
Laut der Anklage soll Möller 50 Mal dieses Plakat drucken lassen und es im Stadtgebiet von Frankfurt (Oder) aufhängen. Die Anklage lautet: Möllers Handlungen seien strafbar nach § 130 des Strafgesetzbuches, da er mit dem Auffügen des Plakats eine antisemitische Propaganda verbreitet habe.