Ein 17-jähriger Österreicher soll seine Mutter und seine Halbschwester regelmäßig geschlagen, gewürgt und bedroht haben. Der Fall wurde vor einem Schöffengericht in Wien verhandelt, bei dem es um eine mögliche Haftstrafe von bis zu siebeneinhalb Jahren ging.
Die Angeklagte, ein 17-jähriger K., behauptet, er habe sich im Laufe der Jahre zu Veränderungen gezwungen gesetzt und seine Vorfälle leugne. Er gibt zu, dass die Drohung sein Leben mit dem Strick zu beenden gewesen sei, aber behauptet, es habe nur eine Mal passiert.
Der Fall kam aufgrund eines Vorfalls seiner Lebensgefährtin, der Mutter des Angeklagten, zutage. Sie hatte ihn angezeigt, nachdem er ihr bedroht haben soll. Der Vorfall fand am 1. August statt und lautete: "Ich hänge dir einen Strick um den Hals und hau dich aus dem Fenster", was für die Staatsanwaltschaft eine gefährliche Drohung ist.
Der Angeklagte behauptet, er habe sich nicht mit seiner Mutter streiten lassen, sondern eher mit seiner Stiefmutter. Er gibt zu, dass die Familie ruppig miteinander umgeht, aber bestreitet, dass es körperlich ausgetragen worden sei.
Der Vorsitzende des Gerichts, Hofrat Andreas Hautz, fragte den Angeklagten, ob er ein Problem mit der Tatsache habe, dass seine Mutter mit einer Frau zusammen ist. Der Angeklagte antwortete, es gehe ihm nicht darum, sondern dass es etwas gedauert sei, aber dass er es akzeptiert hat.
Die Verhandlung fand im Dezember statt und endete mit einem nicht rechtskräftigen Urteil. Die Halbschwester des Angeklagten weinte heftig und die Mutter drückte ihren Sohn fest an sich. Der Vorsitzende wünschte für die Familie ein friedlicheres Zukunft.
Die Entscheidung des Gerichts, den Angeklagten nicht wegen der Gewaltanschläge freizusprechen, wurde aufgrund der Aussageverweigerung der Verwandten getroffen. Das Gericht sah keine Straftaten vor, da es keine innere Tatseite und die Absicht gegeben habe, das Opfer in einen "peinvollen Zustand" zu versetzen.
Die Angeklagte, ein 17-jähriger K., behauptet, er habe sich im Laufe der Jahre zu Veränderungen gezwungen gesetzt und seine Vorfälle leugne. Er gibt zu, dass die Drohung sein Leben mit dem Strick zu beenden gewesen sei, aber behauptet, es habe nur eine Mal passiert.
Der Fall kam aufgrund eines Vorfalls seiner Lebensgefährtin, der Mutter des Angeklagten, zutage. Sie hatte ihn angezeigt, nachdem er ihr bedroht haben soll. Der Vorfall fand am 1. August statt und lautete: "Ich hänge dir einen Strick um den Hals und hau dich aus dem Fenster", was für die Staatsanwaltschaft eine gefährliche Drohung ist.
Der Angeklagte behauptet, er habe sich nicht mit seiner Mutter streiten lassen, sondern eher mit seiner Stiefmutter. Er gibt zu, dass die Familie ruppig miteinander umgeht, aber bestreitet, dass es körperlich ausgetragen worden sei.
Der Vorsitzende des Gerichts, Hofrat Andreas Hautz, fragte den Angeklagten, ob er ein Problem mit der Tatsache habe, dass seine Mutter mit einer Frau zusammen ist. Der Angeklagte antwortete, es gehe ihm nicht darum, sondern dass es etwas gedauert sei, aber dass er es akzeptiert hat.
Die Verhandlung fand im Dezember statt und endete mit einem nicht rechtskräftigen Urteil. Die Halbschwester des Angeklagten weinte heftig und die Mutter drückte ihren Sohn fest an sich. Der Vorsitzende wünschte für die Familie ein friedlicheres Zukunft.
Die Entscheidung des Gerichts, den Angeklagten nicht wegen der Gewaltanschläge freizusprechen, wurde aufgrund der Aussageverweigerung der Verwandten getroffen. Das Gericht sah keine Straftaten vor, da es keine innere Tatseite und die Absicht gegeben habe, das Opfer in einen "peinvollen Zustand" zu versetzen.