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Amazon-Preiserhöhung: Prime-Kunden könnten Millionen Euro zurückbekommen
Die Preiserhöhung von Amazon im Sommer 2022, bei der das Prime-Abonnement von 69 auf 89,90 Euro und das Monatsabo von 7,99 auf 8,99 Euro erhoben wurde, war nicht nur ein Schlag gegen die Tasche vieler Verbraucher. Sie war auch ein klarer Rechtsverstoß. Aus diesem Grund haben Verbraucherschützer eine Sammelklage eingereicht.
Gegen diese Anpassung sprach das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil. Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei unzulässig, so Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Unternehmen dürften Preise in laufenden Verträgen nicht nach Belieben verändern.
Die Sammelklage zielt darauf ab, Amazon zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge zu verpflichten. Für Millionen Prime-Kunden beginnt damit die Chance auf eine Rückzahlung. Mit je nach Abo-Modell könnten sich die Betroffenen bis zu 60 Euro pro Person zurückbekommen – gebündelt für alle Betroffenen, die sich registrieren.
Amazon weist die Vorwürfe zurück und betont, dass sie Kunden transparent informiert haben und im Einklang mit geltendem Recht gehandelt haben. Gegen dieses Urteil können beide Seiten noch Rechtsmittel einlegen. Wenn die Klage Erfolg hat, wird das Gericht ein Umsetzungsverfahren einleiten.
Mit der Öffnung des Klageregisters markiert dieser Schritt einen Wendepunkt im Streit um die Prime-Preiserhöhung. Erstmals können Verbraucher ihre Ansprüche gebündelt geltend machen – mit realistischen Chancen auf Rückzahlung.
Die Preiserhöhung von Amazon im Sommer 2022, bei der das Prime-Abonnement von 69 auf 89,90 Euro und das Monatsabo von 7,99 auf 8,99 Euro erhoben wurde, war nicht nur ein Schlag gegen die Tasche vieler Verbraucher. Sie war auch ein klarer Rechtsverstoß. Aus diesem Grund haben Verbraucherschützer eine Sammelklage eingereicht.
Gegen diese Anpassung sprach das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil. Die einseitige Preiserhöhung ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden sei unzulässig, so Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Unternehmen dürften Preise in laufenden Verträgen nicht nach Belieben verändern.
Die Sammelklage zielt darauf ab, Amazon zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beiträge zu verpflichten. Für Millionen Prime-Kunden beginnt damit die Chance auf eine Rückzahlung. Mit je nach Abo-Modell könnten sich die Betroffenen bis zu 60 Euro pro Person zurückbekommen – gebündelt für alle Betroffenen, die sich registrieren.
Amazon weist die Vorwürfe zurück und betont, dass sie Kunden transparent informiert haben und im Einklang mit geltendem Recht gehandelt haben. Gegen dieses Urteil können beide Seiten noch Rechtsmittel einlegen. Wenn die Klage Erfolg hat, wird das Gericht ein Umsetzungsverfahren einleiten.
Mit der Öffnung des Klageregisters markiert dieser Schritt einen Wendepunkt im Streit um die Prime-Preiserhöhung. Erstmals können Verbraucher ihre Ansprüche gebündelt geltend machen – mit realistischen Chancen auf Rückzahlung.