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Künstliche Intelligenz in der Justiz: Eine sorgfältige Balance zwischen Technologie und menschlicher Expertise. Das Handelsgericht Wien, zu dessen Präsident Michael Kunz ist, hat sich dem Einsatz von KI-Assistenz in der Justiz angenähert, aber mit der Bedingung, dass es dabei nicht zur Pflicht wird.
"Die Nützlichkeit der Tools liegt auf der Hand", sagt Kunz im Gespräch mit dem STANDARD. Die Justiz hat bereits Erfahrungen mit Open-Source-Software gesammelt und arbeitet langfristig daran, KI-Einsatz zu integrieren, um den Rechtsprozess zu beschleunigen und Kosten zu senken.
Das Handelsgericht Wien wird ein eigenes Sprachmodell verwenden, um mit einer definierten Wissensdatenbank kombiniert. Die Justiz versucht nicht jedoch, KI-Einsatz als Ersatz für menschliche Richter zu verwenden, sondern eher als Ergänzung.
Kunz mahnt dazu, die Grenzen zwischen Assistenz und Entscheidungssystemen sorgfältig abzugrenzen. "Durch solide Ausbildung ist der kritische Blick auf das Ergebnis der KI enorm wichtig", sagt er. Problematisch könnte werden, wenn man der Verlockung nachgibt, den KI-Einsatz verpflichtend zu machen.
In Deutschland gibt es bereits Anwendungen für die Automatisierung von Entscheidungen, zum Beispiel in Dieselklagen oder Fluggastrechteklagen. Die Justiz muss jedoch sorgfältig prüfen, ob die Automatisierung nicht zu einer "Zweiklassengesellschaft" zwischen den Richtern und den Anwalten führt.
Langfristig wird die Justiz aber nicht ganz auf KI-Assistenz verzichten können. Das Grundlagenpapier "Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz" ist im Bundesministerium der Justiz gegeben, das heißt, dass auch ohne den Einsatz solcher Tools möglich sein muss, die richterliche Arbeit in der gleichen Qualität und Quantität zu erbringen.
Insgesamt ist die Integration von KI-Assistenz in die Justiz ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Rechtsprozesses. Es geht jedoch darum, diese Technologie sorgfältig einzusetzen und sicherzustellen, dass sie nicht auf Kosten der menschlichen Expertise geht.
"Die Nützlichkeit der Tools liegt auf der Hand", sagt Kunz im Gespräch mit dem STANDARD. Die Justiz hat bereits Erfahrungen mit Open-Source-Software gesammelt und arbeitet langfristig daran, KI-Einsatz zu integrieren, um den Rechtsprozess zu beschleunigen und Kosten zu senken.
Das Handelsgericht Wien wird ein eigenes Sprachmodell verwenden, um mit einer definierten Wissensdatenbank kombiniert. Die Justiz versucht nicht jedoch, KI-Einsatz als Ersatz für menschliche Richter zu verwenden, sondern eher als Ergänzung.
Kunz mahnt dazu, die Grenzen zwischen Assistenz und Entscheidungssystemen sorgfältig abzugrenzen. "Durch solide Ausbildung ist der kritische Blick auf das Ergebnis der KI enorm wichtig", sagt er. Problematisch könnte werden, wenn man der Verlockung nachgibt, den KI-Einsatz verpflichtend zu machen.
In Deutschland gibt es bereits Anwendungen für die Automatisierung von Entscheidungen, zum Beispiel in Dieselklagen oder Fluggastrechteklagen. Die Justiz muss jedoch sorgfältig prüfen, ob die Automatisierung nicht zu einer "Zweiklassengesellschaft" zwischen den Richtern und den Anwalten führt.
Langfristig wird die Justiz aber nicht ganz auf KI-Assistenz verzichten können. Das Grundlagenpapier "Einsatz von KI und algorithmischen Systemen in der Justiz" ist im Bundesministerium der Justiz gegeben, das heißt, dass auch ohne den Einsatz solcher Tools möglich sein muss, die richterliche Arbeit in der gleichen Qualität und Quantität zu erbringen.
Insgesamt ist die Integration von KI-Assistenz in die Justiz ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Rechtsprozesses. Es geht jedoch darum, diese Technologie sorgfältig einzusetzen und sicherzustellen, dass sie nicht auf Kosten der menschlichen Expertise geht.