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Ein Polizist in Bayern verurteilt, dem späteren Messerstecher im Fall Aschaffenburg keine Ermittlungen nachzugehen. Der Mann sollte fünf Monate lang unter Bewährung stehen.
In einem Vorfall im August 2024 soll ein polizeilicher Beamter eine Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau angegriffen haben, was zu einer ungewissen Verhinderung der tödlichen Messerattacke eines psychisch kranken Afghaners führte. Rund fünf Monate später, im Januar 2025, griff der Flüchtling einen Park in Aschaffenburg an und tötete ein Kleinkind und einen Mann.
Der Beamte wurde wegen Strafvereitelung im Amt verurteilt und muss sich einer fünfmonatigen Bewährungstrafe stellen. Die Ermittlungen gegen den Polizisten waren möglicherweise auf Kommunikationsprobleme in der Polizeiinspektion zurückzuführen. Die Beamten hatten nicht ausreichend miteinander gekommuntiziert, was zu einer unzureichenden Vernehmung des Opfers führte.
Der Flüchtling soll im Fall Aschaffenburg schuldunfähig gewesen sein und wird wegen Mordes und anderer Vorwürfe vor dem Landgericht Aschaffenburg stehen. Die Staatsanwaltschaft will ihn in einer psychiatrischen Einrichtung unterbringen lassen.
Das Motiv des Polizisten im Fall Alzenau ist unklar. Der Mann hat sich nicht zu den Ermittlungen geäußert, und es wird deutlich gemacht, dass es in der Polizeiinspektion damals Kommunikationsprobleme gab.
In einem Vorfall im August 2024 soll ein polizeilicher Beamter eine Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau angegriffen haben, was zu einer ungewissen Verhinderung der tödlichen Messerattacke eines psychisch kranken Afghaners führte. Rund fünf Monate später, im Januar 2025, griff der Flüchtling einen Park in Aschaffenburg an und tötete ein Kleinkind und einen Mann.
Der Beamte wurde wegen Strafvereitelung im Amt verurteilt und muss sich einer fünfmonatigen Bewährungstrafe stellen. Die Ermittlungen gegen den Polizisten waren möglicherweise auf Kommunikationsprobleme in der Polizeiinspektion zurückzuführen. Die Beamten hatten nicht ausreichend miteinander gekommuntiziert, was zu einer unzureichenden Vernehmung des Opfers führte.
Der Flüchtling soll im Fall Aschaffenburg schuldunfähig gewesen sein und wird wegen Mordes und anderer Vorwürfe vor dem Landgericht Aschaffenburg stehen. Die Staatsanwaltschaft will ihn in einer psychiatrischen Einrichtung unterbringen lassen.
Das Motiv des Polizisten im Fall Alzenau ist unklar. Der Mann hat sich nicht zu den Ermittlungen geäußert, und es wird deutlich gemacht, dass es in der Polizeiinspektion damals Kommunikationsprobleme gab.