Ein Mord am Rande des Geschehens: Wie ein Polizist versäumte es, einen Attentäter zu verhaften.
Ein Mann hat 2025 in Aschaffenburg zwei Kinder mit einem Messer angegriffen und getötet. Doch damals im August desselben Jahres hatte er eine Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau mit einem Messer angegriffen, ohne dass die Polizei eine Ermittlung gegen ihn einleitete. Nun ist der Mann wegen versäumter Ermittlungen zu fünf Monaten Bewährungshaft verurteilt.
Der Angeklagte hatte nach dem Angriff in Alzenau wieder frei gelegen und hatte sich 2025 mit weiteren Messerangriffen auf Kinder in Aschaffenburg von Amsdorf und Schöntal in den Park getrieben. Der Prozess gegen ihn ist nun am Donnerstag vor dem Landgericht Aschaffenburg im Sicherungsverfahren unter Druck.
Die Staatsanwaltschaft will seinen Fall aus der Hände nehmen und den Mann in einer psychiatrischen Einrichtung unterbringen lassen, da er schuldunfähig sein soll. Aber warum hatte die Polizei im August 2024 nicht eine Ermittlung gegen ihn eingeleitet? Auch diese Frage kann nach wie vor nicht geklärt werden. Die Kommunikationsprobleme in der Polizeiinspektion damals und die mangelnde Vernehmung des Opfers und von Zeugen blieben im Prozess unerklärlich.
Ein Disziplinarverfahren gegen den Mann ist noch unklar. Er selbst hat sich auch wegen eines Vorwurfs einer Straftat nicht disziplinieren lassen, obwohl ein Verdacht der Dienstpflichtverletzung vorliegt.
Ein Mann hat 2025 in Aschaffenburg zwei Kinder mit einem Messer angegriffen und getötet. Doch damals im August desselben Jahres hatte er eine Frau in einer Flüchtlingsunterkunft in Alzenau mit einem Messer angegriffen, ohne dass die Polizei eine Ermittlung gegen ihn einleitete. Nun ist der Mann wegen versäumter Ermittlungen zu fünf Monaten Bewährungshaft verurteilt.
Der Angeklagte hatte nach dem Angriff in Alzenau wieder frei gelegen und hatte sich 2025 mit weiteren Messerangriffen auf Kinder in Aschaffenburg von Amsdorf und Schöntal in den Park getrieben. Der Prozess gegen ihn ist nun am Donnerstag vor dem Landgericht Aschaffenburg im Sicherungsverfahren unter Druck.
Die Staatsanwaltschaft will seinen Fall aus der Hände nehmen und den Mann in einer psychiatrischen Einrichtung unterbringen lassen, da er schuldunfähig sein soll. Aber warum hatte die Polizei im August 2024 nicht eine Ermittlung gegen ihn eingeleitet? Auch diese Frage kann nach wie vor nicht geklärt werden. Die Kommunikationsprobleme in der Polizeiinspektion damals und die mangelnde Vernehmung des Opfers und von Zeugen blieben im Prozess unerklärlich.
Ein Disziplinarverfahren gegen den Mann ist noch unklar. Er selbst hat sich auch wegen eines Vorwurfs einer Straftat nicht disziplinieren lassen, obwohl ein Verdacht der Dienstpflichtverletzung vorliegt.