Düsseldorfer Polizeikommissarin unter Zwang in die Reserveliste zurückgerückt. Die Düsseldorfer Polizeibehörde hat der Kommissarin eine Beförderungssperre verhängt, nachdem diese sich eines Geschlechtswechsels zur Frau entschieden hatte.
Der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, dass die Polizeibehörde die Beamtin im Mai für einen Karrieresprung vollzogen haben will. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Geschlechtswechsel lediglich für einen Vorteil in der Beförderungssperre gemacht haben. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, dass die Kommissarin tatsächlich 43 Plätze in der Rangliste gewonnen hätte.
Ihr Anwalt Christoph Arnold bestätigt dies und erklärte, dass die Beamtin sich mit dem Standesamt einen Geschlechtswechsel zur Frau eintragen lassen hatte. Sie habe daraufhin den Dienstherrn informiert und von den Vorteilen des Geschlechtswechsels Gebrauch gemacht.
Der Verwaltungsgerichtsbeschluss aus Mai ist noch nicht rechtskräftig, aber die Polizeibehörde hat ein Disziplinarverfahren gegen die Beamtin eingeleitet. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, dass sie den Fall weiter bearbeiten wird.
Die Kommissarin soll eine Beförderung erhalten haben und sich um einen anderen Vorteil bemüht hat. Dies wurde vom Polizeipräsidenten Miriam Brauns in Frage gestellt.
Der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, dass die Polizeibehörde die Beamtin im Mai für einen Karrieresprung vollzogen haben will. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Geschlechtswechsel lediglich für einen Vorteil in der Beförderungssperre gemacht haben. Der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, dass die Kommissarin tatsächlich 43 Plätze in der Rangliste gewonnen hätte.
Ihr Anwalt Christoph Arnold bestätigt dies und erklärte, dass die Beamtin sich mit dem Standesamt einen Geschlechtswechsel zur Frau eintragen lassen hatte. Sie habe daraufhin den Dienstherrn informiert und von den Vorteilen des Geschlechtswechsels Gebrauch gemacht.
Der Verwaltungsgerichtsbeschluss aus Mai ist noch nicht rechtskräftig, aber die Polizeibehörde hat ein Disziplinarverfahren gegen die Beamtin eingeleitet. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, dass sie den Fall weiter bearbeiten wird.
Die Kommissarin soll eine Beförderung erhalten haben und sich um einen anderen Vorteil bemüht hat. Dies wurde vom Polizeipräsidenten Miriam Brauns in Frage gestellt.