Polizeibeamter erhält Beförderungssperre nach Geschlechtswechsel - Ein ironischer Spruch, der jedoch nicht ausgereicht hat
Die Düsseldorfer Polizei ist in eine ungewöhnliche Situation geraten. Eine Kommissarin hat einen Geschlechtswechsel zur Frau durchgeführt und von ihren Vorgesetzten die Beförderung verlangt. Doch ihre Kollegen glauben, dass sie dies nur für eine Karriere-Fluchtmöglichkeit vollzogen haben. Die Behörde hat daraufhin eine Beförderungs-Sperre gegenüber der Kommissarin erlassen und rechtliche Schritte eingeleitet.
Die Kommissarin hatte im Mai einen Geschlechtswechsel zur Frau durchgeführt und ihre Vorgesetzten darüber informiert. Sie hatte sich mit dem Standesamt registrieren lassen und war von vielen Leuten angesprochen worden. Um nicht Höchstpersönliches auszubreiten, hatte sie angegeben, dass sie den Wechsel nur für die Beförderung gemacht habe.
Das Verwaltungsgericht hat jedoch in einer ersten Runde der Sache klargemacht, dass die Beförderungssperre rechtlich keinen Bestand haben dürfe. Doch die Behörde hat einfach eine neue Sperre erlassen und die Ermittlungen weitergeführt.
Die Kommissarin ist nun wieder vor Gericht gezogen, um sich gegen die erneute Änderung der Beförderungs-Sperre zu wehren. Ihr Anwalt kritisiert, dass die Polizeibehörde unter der Polizeipräsidentin Miriam Brauns solchen Vorgängen ausgesetzt ist.
Es wird in diesem Fall interessant sein, wie sich das Verwaltungsgericht entscheidet und ob die Kommissarin ihre Beförderung erhält.
Die Düsseldorfer Polizei ist in eine ungewöhnliche Situation geraten. Eine Kommissarin hat einen Geschlechtswechsel zur Frau durchgeführt und von ihren Vorgesetzten die Beförderung verlangt. Doch ihre Kollegen glauben, dass sie dies nur für eine Karriere-Fluchtmöglichkeit vollzogen haben. Die Behörde hat daraufhin eine Beförderungs-Sperre gegenüber der Kommissarin erlassen und rechtliche Schritte eingeleitet.
Die Kommissarin hatte im Mai einen Geschlechtswechsel zur Frau durchgeführt und ihre Vorgesetzten darüber informiert. Sie hatte sich mit dem Standesamt registrieren lassen und war von vielen Leuten angesprochen worden. Um nicht Höchstpersönliches auszubreiten, hatte sie angegeben, dass sie den Wechsel nur für die Beförderung gemacht habe.
Das Verwaltungsgericht hat jedoch in einer ersten Runde der Sache klargemacht, dass die Beförderungssperre rechtlich keinen Bestand haben dürfe. Doch die Behörde hat einfach eine neue Sperre erlassen und die Ermittlungen weitergeführt.
Die Kommissarin ist nun wieder vor Gericht gezogen, um sich gegen die erneute Änderung der Beförderungs-Sperre zu wehren. Ihr Anwalt kritisiert, dass die Polizeibehörde unter der Polizeipräsidentin Miriam Brauns solchen Vorgängen ausgesetzt ist.
Es wird in diesem Fall interessant sein, wie sich das Verwaltungsgericht entscheidet und ob die Kommissarin ihre Beförderung erhält.