FabelFritz
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Berlin - Ein weiteres Mal ist das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg für Verwandten der Flüchtlinge gerichtet. In einer Entscheidung ist die Polizei in den letzten Monaten erlaubt, bei Abschiebungen ohne offiziellen Durchsuchungsbeschluss ein Zimmer "betreten". Dies sei jedoch ohne Durchsuchung im Sinne des Strafgesetzbuches gemeint.
Gemäß dem Aufenthaltsgesetz ist die Polizei dann berechtigt, in das Versteck der gesuchten Person einzudringen, wenn sich diese tatsächlich dort aufhält und es dem Beamten "unmittelbar und ohne weiteren Hinweis" bekannt ist. Ein solcher Eingriff sei jedoch nicht als Durchsuchung im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sprach sich in dieser Entscheidung jedoch gegen eine eindeutige Durchsuchung aus. Die Polizei habe keinen Beschluss benötigt, um die gesuchte Person in ihrem Zimmer zu überführen. Der Vorfall sei lediglich ein Eingriff der Polizei ins Privatleben des Verdächtigen gewesen.
Die Entscheidung ist eine Weiterentwicklung angesichts der harten Debatten im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsfluss in Deutschland. Die Polizei und Behörden haben sich in diesem Fall jedoch auf die Berechtigung des Eingriffs konzentriert, ohne dabei die Frage zu klären, ob es bei Abschiebungen sinnvoll ist, Privatleben der Verdächtigen einzuschneiden.
Gemäß dem Aufenthaltsgesetz ist die Polizei dann berechtigt, in das Versteck der gesuchten Person einzudringen, wenn sich diese tatsächlich dort aufhält und es dem Beamten "unmittelbar und ohne weiteren Hinweis" bekannt ist. Ein solcher Eingriff sei jedoch nicht als Durchsuchung im Sinne des Strafgesetzbuches zu verstehen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sprach sich in dieser Entscheidung jedoch gegen eine eindeutige Durchsuchung aus. Die Polizei habe keinen Beschluss benötigt, um die gesuchte Person in ihrem Zimmer zu überführen. Der Vorfall sei lediglich ein Eingriff der Polizei ins Privatleben des Verdächtigen gewesen.
Die Entscheidung ist eine Weiterentwicklung angesichts der harten Debatten im Zusammenhang mit dem Flüchtlingsfluss in Deutschland. Die Polizei und Behörden haben sich in diesem Fall jedoch auf die Berechtigung des Eingriffs konzentriert, ohne dabei die Frage zu klären, ob es bei Abschiebungen sinnvoll ist, Privatleben der Verdächtigen einzuschneiden.