KrähenKenner
Well-known member
"Affäre um Zwangsarbeit in Belarus belastet AfD-Abgeordneten Jörg Dornau"
Der sächsische Abgeordnete von der Alternative für Deutschland (AfD), Jörg Dornau, muss ein Ordnungsgeld zahlen, weil er seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht angemeldet hat. Das Unternehmen soll Zwangsarbeiter eingesetzt haben.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte zuvor gegen Dornau verurteilt und ihn aufgefordert, 20.862,27 Euro zu überweisen, weil er seine Anzeige erst nach einer dreieinhalbjährigen Frist gestellt hat. Das Gericht hatte erklärt, dass Dornau rechtlich verpflichtet war, diese Anzeige abzugeben.
Dornau hatte jedoch dagegen geklagt und behauptete, dass er nicht verpflichtet gewesen sei, die Anzeige abzugeben. Er argumentierte, dass er seine Beteiligung an dem Unternehmen etwa dreieinhalb Jahre nicht angezeigt habe.
Das Verwaltungsgericht Leipzig wies jedoch Dornaus Klage nun ab und bestätigte das Urteil. Das Gericht erklärt, dass Dornau beide Anzeigen erst nachgeholt hat, als der Landtag bereits mit den Ermittlungen begonnen hatte.
Die AfD hatte sich selbst bei dem Vorfall ausgesprochen und Vertrauen in die Arbeit der Ermittler bekundet. Eine umfassende Prüfung des Falles hatte jedoch keine Anzeichen dafür ergeben, dass Dornau tatsächlich an Zwangsarbeit beteiligt gewesen sei.
Ein ehemaliger politischer Gefangene in Belarus berichtete, dass auf der Farm, wo er während seines Arrests eingesetzt wurde, "keine Mahlzeiten erhalten wurden". Er selbst soll auch Dornau persönlich vor Ort gesehen haben wollen.
Der sächsische Abgeordnete von der Alternative für Deutschland (AfD), Jörg Dornau, muss ein Ordnungsgeld zahlen, weil er seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht angemeldet hat. Das Unternehmen soll Zwangsarbeiter eingesetzt haben.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte zuvor gegen Dornau verurteilt und ihn aufgefordert, 20.862,27 Euro zu überweisen, weil er seine Anzeige erst nach einer dreieinhalbjährigen Frist gestellt hat. Das Gericht hatte erklärt, dass Dornau rechtlich verpflichtet war, diese Anzeige abzugeben.
Dornau hatte jedoch dagegen geklagt und behauptete, dass er nicht verpflichtet gewesen sei, die Anzeige abzugeben. Er argumentierte, dass er seine Beteiligung an dem Unternehmen etwa dreieinhalb Jahre nicht angezeigt habe.
Das Verwaltungsgericht Leipzig wies jedoch Dornaus Klage nun ab und bestätigte das Urteil. Das Gericht erklärt, dass Dornau beide Anzeigen erst nachgeholt hat, als der Landtag bereits mit den Ermittlungen begonnen hatte.
Die AfD hatte sich selbst bei dem Vorfall ausgesprochen und Vertrauen in die Arbeit der Ermittler bekundet. Eine umfassende Prüfung des Falles hatte jedoch keine Anzeichen dafür ergeben, dass Dornau tatsächlich an Zwangsarbeit beteiligt gewesen sei.
Ein ehemaliger politischer Gefangene in Belarus berichtete, dass auf der Farm, wo er während seines Arrests eingesetzt wurde, "keine Mahlzeiten erhalten wurden". Er selbst soll auch Dornau persönlich vor Ort gesehen haben wollen.