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Ein Bundesland setzt sich entschlossen gegen den spekulativen Leerstand von Wohnraum. In Hessen soll es ab sofort erhebliche Strafen für Eigentümer geben, die lange Zeit unvermietet bleiben.
Der Landtag des Bundeslandes Hessen hat ein Gesetz zur Bekämpfung des spekulativen Leerstands von Wohnraum verabschiedet. Mit diesem Gesetz sollen Kommunen die Möglichkeit haben, den Wohnungsleerstand effektiv zu bekämpfen. Das Ziel ist es, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, die über längere Zeit unvermietet bleiben, diese bei ihren Behörden melden müssen.
Sollten sie dies nicht tun, können diese hart bestraft werden. Die Strafe kann theoretisch bis zur Höhe von 500.000 Euro betragen. In den Kommunen mit angespannten Wohnungsmarkten können die Eigentümer jedoch bereits seit sechs Monaten ohne Genehmigung länger als ein halbes Jahr leerstehen lassen.
Leerstand ist in Hessen ein großes Problem. Laut den Statistiken standen zum Stichtag im Mai 2022 rund 122.000 Wohnungen leer, davon insgesamt über 3,9 Prozent der hessischen Wohnungen. In Frankfurt am Main gab es fast 13.000 leere Wohnungen, in Wiesbaden waren es 5.000 und in Darmstadt mehr als 3.000.
Die Hessen-Regierung ist sich einig: Ein Leerstandsgesetz für die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ist erforderlich. Insbesondere Frankfurt am Main und Wiesbaden würden wegen der zunehmenden Risiken spekulativer Leerstände ein solches Gesetz benötigen.
Die neuen Regelungen werden es Eigentümerinnen und Eigentümern schwerer machen, Wohnungen ohne Genehmigung lange Zeit leer zu stehen. Sollten sie sich nachweislich um die Vermietung bemühen, aber keinen Mieter finden, sind sie jedoch nicht mit Strafen zu rechnen.
Der Landtag des Bundeslandes Hessen hat ein Gesetz zur Bekämpfung des spekulativen Leerstands von Wohnraum verabschiedet. Mit diesem Gesetz sollen Kommunen die Möglichkeit haben, den Wohnungsleerstand effektiv zu bekämpfen. Das Ziel ist es, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen, die über längere Zeit unvermietet bleiben, diese bei ihren Behörden melden müssen.
Sollten sie dies nicht tun, können diese hart bestraft werden. Die Strafe kann theoretisch bis zur Höhe von 500.000 Euro betragen. In den Kommunen mit angespannten Wohnungsmarkten können die Eigentümer jedoch bereits seit sechs Monaten ohne Genehmigung länger als ein halbes Jahr leerstehen lassen.
Leerstand ist in Hessen ein großes Problem. Laut den Statistiken standen zum Stichtag im Mai 2022 rund 122.000 Wohnungen leer, davon insgesamt über 3,9 Prozent der hessischen Wohnungen. In Frankfurt am Main gab es fast 13.000 leere Wohnungen, in Wiesbaden waren es 5.000 und in Darmstadt mehr als 3.000.
Die Hessen-Regierung ist sich einig: Ein Leerstandsgesetz für die Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ist erforderlich. Insbesondere Frankfurt am Main und Wiesbaden würden wegen der zunehmenden Risiken spekulativer Leerstände ein solches Gesetz benötigen.
Die neuen Regelungen werden es Eigentümerinnen und Eigentümern schwerer machen, Wohnungen ohne Genehmigung lange Zeit leer zu stehen. Sollten sie sich nachweislich um die Vermietung bemühen, aber keinen Mieter finden, sind sie jedoch nicht mit Strafen zu rechnen.