Die Ermittlungen gegen Sebastian Kurz und andere Beteiligte in der sogenannten Inseratenaffäre haben einen wichtigen Schritt nach vorn gemacht. Das Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass Daten aus einer Hausdurchsuchung, insbesondere im Zusammenhang mit der Tageszeitung Österreich, verwendet werden dürfen.
Diese Entscheidung ist ein beachtlicher Fortschritt in einem Ermittlungsstrang, der seit vier Jahren ruhig war. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte den Verdacht, dass Kurz und andere Beteiligte Korruption im Zusammenhang mit der Vergabe von Inseraten ausgeübt haben könnten.
Das OGH hat nun bestätigt, dass die Daten zu den Inseratengeschäften an die WKStA übermittelt und dort ausgewertet werden können. Dies bedeutet, dass die Ermittlungen jetzt deutlich zügiger vorangehen dürfen als bisher.
Es ist auffällig, dass Sebastian Kurz zuletzt verstärkt in der Öffentlichkeit präsent war, insbesondere nachdem ein Schriftstück berichtet wurde, in dem sein Rechtsanwalt Werner Suppan sich bei der WKStA beschwert hat. Die Justiz hatte dadurch gegen das Objektivitätsgebot verstoßen.
Die WKStA sah sich nun zu einer Stellungnahme veranlasst und erklärte, dass sie die betreffende Studie bereits vor ein und a半 Jahren zum Akt genommen hatte. Das Objektivitätsgebot werde eingehalten.
Diese Entscheidung zeigt, dass vier Jahre nach der Hausdurchsuchung in der Inseratenaffäre wieder ernst zu werden scheint. Die Ermittlungen werden nun wahrscheinlich früher abgeschlossen werden als andere. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Entwicklung zu einer Einstellung oder einer Anklage gegen Kurz und andere Beteiligte führt.
Diese Entscheidung ist ein beachtlicher Fortschritt in einem Ermittlungsstrang, der seit vier Jahren ruhig war. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte den Verdacht, dass Kurz und andere Beteiligte Korruption im Zusammenhang mit der Vergabe von Inseraten ausgeübt haben könnten.
Das OGH hat nun bestätigt, dass die Daten zu den Inseratengeschäften an die WKStA übermittelt und dort ausgewertet werden können. Dies bedeutet, dass die Ermittlungen jetzt deutlich zügiger vorangehen dürfen als bisher.
Es ist auffällig, dass Sebastian Kurz zuletzt verstärkt in der Öffentlichkeit präsent war, insbesondere nachdem ein Schriftstück berichtet wurde, in dem sein Rechtsanwalt Werner Suppan sich bei der WKStA beschwert hat. Die Justiz hatte dadurch gegen das Objektivitätsgebot verstoßen.
Die WKStA sah sich nun zu einer Stellungnahme veranlasst und erklärte, dass sie die betreffende Studie bereits vor ein und a半 Jahren zum Akt genommen hatte. Das Objektivitätsgebot werde eingehalten.
Diese Entscheidung zeigt, dass vier Jahre nach der Hausdurchsuchung in der Inseratenaffäre wieder ernst zu werden scheint. Die Ermittlungen werden nun wahrscheinlich früher abgeschlossen werden als andere. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob diese Entwicklung zu einer Einstellung oder einer Anklage gegen Kurz und andere Beteiligte führt.