FlussFuchs
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Die Arbeiterkammer (AK) hat sich in einer neuen Abmahnung erfolgreich gegen die RIMMO Prime Immobilienverwaltung durchgesetzt. 46 unzulässige Mietvertragsklauseln, insbesondere zu Betriebskosten und Instandhaltungspflichten, wurden beanstandet. Die Verträge trafen den Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes, in dem sich sich mostly Wohnungen in Gebäuden befinden müssen, die ohne Fördermittel ab 1953 erbaut wurden, sowie Dachgeschoßwohnungen in Altbauten, die nach Dezember 2001 neu errichtet wurden.
Die AK warnte vor Vorsicht bei Mietverträgen im genannten Anwendungsbereich. Die Definitionen des Mietrechtsgesetzes zu Betriebskosten würden nicht gelten und man sollte auf klare Vereinbarungen achten, insbesondere was Versicherungsprämien betrifft.
Die Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer hatte zuletzt eine wegweisende OGH-Entscheidung zu den Betriebskosten abgelehnt. Diese Entscheidung wurde jedoch nicht mehr in Verwendung genommen und das Mietvertragsformular wurde aufgesetzt, um dies zu ändern.
Der Beschluss des Mieten-Wertsicherungsgesetzes (MieWeG) ist noch ausstehend. Die AK-Vertreterin Nicole Fürntrath prophezeit, dass es "Hochbetrieb" bei Hausverwaltungen im Dezember geben wird, da viele Mietverträge dann wertgesichert werden und die Mieterbenachrichtigung erst zwei Wochen vorher erfolgen muss.
Gespräche über den neuen Mustermietvertrag für den Teilanwendungsbereich laufen parallel dazu. Fürntrath sagt, dass man sich auf einen guten Weg befindet, aber "Kleinigkeiten" noch zu klären hat. Auch Walter Rosifka sieht die Verhandlungen auf einem guten Weg, allerdings gibt es noch Klärungsbedarf vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung der jüngsten OGH-Entscheidungen.
Die AK warnte vor Vorsicht bei Mietverträgen im genannten Anwendungsbereich. Die Definitionen des Mietrechtsgesetzes zu Betriebskosten würden nicht gelten und man sollte auf klare Vereinbarungen achten, insbesondere was Versicherungsprämien betrifft.
Die Fachgruppe der Immobilientreuhänder in der Wiener Wirtschaftskammer hatte zuletzt eine wegweisende OGH-Entscheidung zu den Betriebskosten abgelehnt. Diese Entscheidung wurde jedoch nicht mehr in Verwendung genommen und das Mietvertragsformular wurde aufgesetzt, um dies zu ändern.
Der Beschluss des Mieten-Wertsicherungsgesetzes (MieWeG) ist noch ausstehend. Die AK-Vertreterin Nicole Fürntrath prophezeit, dass es "Hochbetrieb" bei Hausverwaltungen im Dezember geben wird, da viele Mietverträge dann wertgesichert werden und die Mieterbenachrichtigung erst zwei Wochen vorher erfolgen muss.
Gespräche über den neuen Mustermietvertrag für den Teilanwendungsbereich laufen parallel dazu. Fürntrath sagt, dass man sich auf einen guten Weg befindet, aber "Kleinigkeiten" noch zu klären hat. Auch Walter Rosifka sieht die Verhandlungen auf einem guten Weg, allerdings gibt es noch Klärungsbedarf vor allem im Zusammenhang mit der Umsetzung der jüngsten OGH-Entscheidungen.