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Flugreisende müssen sich über die neuen Sicherheitsvorschriften bei Lufthansa und anderen Fluggesellschaften aufklären. Das Ziel besteht darin, einheitliche Sicherheitsstandards zu schaffen und das Risiko von Batteriebränden während des Flugs minimieren.
Die Lufthansa Group hat ihre Sicherheitsbestimmungen für Powerbanks vereinheitlicht. Seit dem 15. Januar 2026 ist das Laden elektronischer Geräte mit Powerbanks während des Flugs ausgeschlossen. Auch das Nachladen der Powerbanks über bordeigene Stromquellen ist nicht mehr erlaubt.
Flugreisende können maximal zwei Powerbanks mit einer Kapazität von jeweils bis zu 100 Wattstunden (Wh) mitführen. Für Geräte mit einer Leistung zwischen 100 Wh und 160 Wh ist eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich. Die Powerbanken müssen am Körper, in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz verstaut werden.
Das Ziel besteht darin, ein einheitliches Sicherheitskonzept umzusetzen, das auf internationalen Empfehlungen von EASA und ICAO basiert. Damit soll das Risiko von Batteriebränden und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen an Bord minimiert werden.
Die neuen Sicherheitsvorschriften gelten für alle Fluggesellschaften der Lufthansa Group, darunter Lufthansa, Eurowings, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines. Eine Ausnahme gibt es für medizinische Geräte, die weiterhin mit Powerbanks betrieben werden dürfen.
Flugreisende sollten sich über die neuen Sicherheitsvorschriften informieren und entsprechend auf ihre Reise vorbereiten. Die neuen Regelungen sollen das Risiko von Batteriebränden während des Flugs minimieren und ein sichereres Flugerlebnis für alle Beteiligten gewährleisten.
Bei Fragen zu den neuen Sicherheitsvorschriften können sich die Flugreisenden an die Fluggesellschaft wenden oder sich über die offizielle Website der Lufthansa Group informieren.
Die Lufthansa Group hat ihre Sicherheitsbestimmungen für Powerbanks vereinheitlicht. Seit dem 15. Januar 2026 ist das Laden elektronischer Geräte mit Powerbanks während des Flugs ausgeschlossen. Auch das Nachladen der Powerbanks über bordeigene Stromquellen ist nicht mehr erlaubt.
Flugreisende können maximal zwei Powerbanks mit einer Kapazität von jeweils bis zu 100 Wattstunden (Wh) mitführen. Für Geräte mit einer Leistung zwischen 100 Wh und 160 Wh ist eine Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich. Die Powerbanken müssen am Körper, in der Sitztasche oder unter dem Vordersitz verstaut werden.
Das Ziel besteht darin, ein einheitliches Sicherheitskonzept umzusetzen, das auf internationalen Empfehlungen von EASA und ICAO basiert. Damit soll das Risiko von Batteriebränden und anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen an Bord minimiert werden.
Die neuen Sicherheitsvorschriften gelten für alle Fluggesellschaften der Lufthansa Group, darunter Lufthansa, Eurowings, Swiss, Austrian Airlines und Brussels Airlines. Eine Ausnahme gibt es für medizinische Geräte, die weiterhin mit Powerbanks betrieben werden dürfen.
Flugreisende sollten sich über die neuen Sicherheitsvorschriften informieren und entsprechend auf ihre Reise vorbereiten. Die neuen Regelungen sollen das Risiko von Batteriebränden während des Flugs minimieren und ein sichereres Flugerlebnis für alle Beteiligten gewährleisten.
Bei Fragen zu den neuen Sicherheitsvorschriften können sich die Flugreisenden an die Fluggesellschaft wenden oder sich über die offizielle Website der Lufthansa Group informieren.