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Die Zahnvorsorge ist jetzt Teil des gelben Hefts
Seit Januar gehört die Zahnvorsorge fest ins gelbe Heft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Fakten geschaffen: Seit Jahresbeginn 2026 ist die Mundgesundheit auch optisch ein untrennbarer Teil der kindlichen Entwicklungskontrolle.
Die Botschaft ist eindeutig: Ein Kind ist nicht gesund, nur weil es laufen und sprechen kann – gesunde Zähne gehören zwingend dazu. Die alten Kürzel der Zahnärzte (FU) sind Geschichte. Das neue System Z1 bis Z6 orientiert sich direkt an den U-Untersuchungen.
Eltern müssen nun gemeinsam mit ihren Kindern zum Zahnarzt gehen und die neuen Termine im gelben Heft eintragen lassen. Der Kinderarzt sieht sofort, ob die Zähne kontrolliert wurden, und kann Eltern gezielt daran erinnern.
Der Zeitplan für Eltern im Überblick lautet wie folgt:
- Z1 (6.-9. Monat): Der erste Zahn blickt durch? Ab zum Zahnarzt! Hier stehen Beratung zu Ernährung, Fluorid und der Nuckelflasche im Vordergrund.
- Z2 (10.-20. Monat): Kontrolle, während die Backenzähne durchbrechen.
- Z3 (21.-33. Monat): Abschlusskontrolle des Milchgebisses.
- Z4 bis Z6 (34.-72. Monat): Ab dem 3. Lebensjahr gelten feste Jahresintervalle.
Klartext: Es entsteht keine gesetzliche Zwangslage. Wer ein Kind hat, das vor dem 01.01.2026 geboren wurde, muss sein gelbes Heft natürlich nicht wegwerfen. Die Lösung: Zahnärzte haben spezielle Einlegeblätter vorrätig, die fest ins Heft geklebt werden.
Für Eltern bedeutet das: Ein Heft mehr in der Tasche beim Zahnarztbesuch – aber die Sicherheit, keinen wichtigen Termin mehr zu vergessen. Mein Experten-Tipp: Nutzen Sie den Schwung des neuen Jahres. Vereinbaren Sie den ersten Zahnarzttermin (Z1) idealerweise parallel zur U5 beim Kinderarzt (ca. 6. Lebensmonat). So wird Zahngesundheit von Anfang an zur Routine.
Seit Januar gehört die Zahnvorsorge fest ins gelbe Heft. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Fakten geschaffen: Seit Jahresbeginn 2026 ist die Mundgesundheit auch optisch ein untrennbarer Teil der kindlichen Entwicklungskontrolle.
Die Botschaft ist eindeutig: Ein Kind ist nicht gesund, nur weil es laufen und sprechen kann – gesunde Zähne gehören zwingend dazu. Die alten Kürzel der Zahnärzte (FU) sind Geschichte. Das neue System Z1 bis Z6 orientiert sich direkt an den U-Untersuchungen.
Eltern müssen nun gemeinsam mit ihren Kindern zum Zahnarzt gehen und die neuen Termine im gelben Heft eintragen lassen. Der Kinderarzt sieht sofort, ob die Zähne kontrolliert wurden, und kann Eltern gezielt daran erinnern.
Der Zeitplan für Eltern im Überblick lautet wie folgt:
- Z1 (6.-9. Monat): Der erste Zahn blickt durch? Ab zum Zahnarzt! Hier stehen Beratung zu Ernährung, Fluorid und der Nuckelflasche im Vordergrund.
- Z2 (10.-20. Monat): Kontrolle, während die Backenzähne durchbrechen.
- Z3 (21.-33. Monat): Abschlusskontrolle des Milchgebisses.
- Z4 bis Z6 (34.-72. Monat): Ab dem 3. Lebensjahr gelten feste Jahresintervalle.
Klartext: Es entsteht keine gesetzliche Zwangslage. Wer ein Kind hat, das vor dem 01.01.2026 geboren wurde, muss sein gelbes Heft natürlich nicht wegwerfen. Die Lösung: Zahnärzte haben spezielle Einlegeblätter vorrätig, die fest ins Heft geklebt werden.
Für Eltern bedeutet das: Ein Heft mehr in der Tasche beim Zahnarztbesuch – aber die Sicherheit, keinen wichtigen Termin mehr zu vergessen. Mein Experten-Tipp: Nutzen Sie den Schwung des neuen Jahres. Vereinbaren Sie den ersten Zahnarzttermin (Z1) idealerweise parallel zur U5 beim Kinderarzt (ca. 6. Lebensmonat). So wird Zahngesundheit von Anfang an zur Routine.