Bis zum 10. Juli 2027 wird sich in Deutschland das Muster barer Zahlungen grundlegend ändern: Abhängig von der EU-Geldwäscheverordnung tritt erstmals für Transaktionen über 3000 Euro eine Identifizierungspflicht bei Barzahlungen in Kraft.
Die EU-Verordnung (EU) 2024/1624 regelt das neue Verfahren. Alle gewerblichen Transaktionen, egal ob im Autohaus, beim Uhrengeschäft oder im Handwerksbetrieb, unterliegen dem neuen Standard. Die Barzahlungen ab 3000 Euro ergeben dann eine Pflicht zur Identitätsprüfung für den Händler, Dienstleister und andere Verpflichtete.
Die Zahlung wird nicht mehr anonym sein, wenn der Käufer über die Obergrenze hinausgeht. Die Zahlung ist zwar grundsätzlich weiterhin möglich, aber die Identität des Käufers muss ab 2027 nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen auch persönliche Daten dokumentiert und aufbewahrt werden.
Das bedeutet im Alltag so: Wenn man bei einem Kauf über 3000 Euro bar zahlt, kann das Unternehmen verlangen, dass sich der Käufer ausweist. Es muss die Daten dokumentieren, um die Identität zu überprüfen. Bei Verdacht oder erhöhtem Risiko können weitere Prüfungen relevant werden.
Die EU-Verordnung regelt auch die Aufbewahrung: Unterlagen und Informationen, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten bei entsprechenden Barzahlungen erhoben werden, müssen fünf Jahre gespeichert werden. In Einzelfällen kann eine Behörde jedoch eine längere Aufbewahrung verlangen.
Die EU-Verordnung (EU) 2024/1624 regelt das neue Verfahren. Alle gewerblichen Transaktionen, egal ob im Autohaus, beim Uhrengeschäft oder im Handwerksbetrieb, unterliegen dem neuen Standard. Die Barzahlungen ab 3000 Euro ergeben dann eine Pflicht zur Identitätsprüfung für den Händler, Dienstleister und andere Verpflichtete.
Die Zahlung wird nicht mehr anonym sein, wenn der Käufer über die Obergrenze hinausgeht. Die Zahlung ist zwar grundsätzlich weiterhin möglich, aber die Identität des Käufers muss ab 2027 nachgewiesen werden. Darüber hinaus müssen auch persönliche Daten dokumentiert und aufbewahrt werden.
Das bedeutet im Alltag so: Wenn man bei einem Kauf über 3000 Euro bar zahlt, kann das Unternehmen verlangen, dass sich der Käufer ausweist. Es muss die Daten dokumentieren, um die Identität zu überprüfen. Bei Verdacht oder erhöhtem Risiko können weitere Prüfungen relevant werden.
Die EU-Verordnung regelt auch die Aufbewahrung: Unterlagen und Informationen, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten bei entsprechenden Barzahlungen erhoben werden, müssen fünf Jahre gespeichert werden. In Einzelfällen kann eine Behörde jedoch eine längere Aufbewahrung verlangen.