ScriptStern
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Berlin und andere Bundesländer verstoßen gegen das Grundgesetz, weil sie Beamten zu niedrige Besoldungen gezahlt haben. Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, dass dies der Fall ist.
Der Staat soll den Beamten einen "angemessenen Lebensunterhalt" zur Verfügung stellen, sowohl im Dienst als auch im Alter und bei Krankheit. Der Begriff "angemessen" ist jedoch sehr fließend und kann streitig sein. Es gibt keine feste Grenze dafür, wie viel Geld genau "angemessen" ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern neue Regeln für die Berechnung angemessener Besoldung aufgestellt. Grundsätzlich gilt jetzt eine Prüfung in drei Stufen: Die Mindestbesoldung darf nicht weniger als 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens betragen, das Äquivalenzeinkommen ist eine rechnerische Größe und beschreibt, wie viel des Haushaltseinkommens auf jede Person im Haushalt angerechnet wird.
Für jedes Bundesland gibt es Statistiken, wie hoch dieses Äquivalenzeinkommen im Mittel liegt. Bundesweit waren 2023 etwa 2079 Euro pro Monat, in Berlin 2064 Euro. Das bedeutet, dass ein Berliner Beamter als Alleinlebender mindestens 80 Prozent von 2064 Euro netto pro Monat erhalten müsste, also 1651 Euro. Alleinerziehende hätten ein Anrecht auf mindestens 2147 Euro, eine Familie mit zwei Kindern auf 3468 Euro – unabhängig davon, ob der Partner auch berufstätig ist.
Die Beamtenbesoldung muss sich fortgeschrieben werden, wenn sie nicht gleichmäßig erhöht wird. Um zu beurteilen, welche Erhöhungen angemessen sind, haben die Richter vier Parameter festgelegt: Den Tariflohnindex, den Nominallohnindex, den Verbraucherpreisindex (also die Inflationsrate) und das Abstandsgebot.
Berlin versteht sich selbst als Ausnahmestat. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte vor allem, dass sich der Sold immer weiter von der allgemeinen Lohn- und Tariflohnentwicklung abgekoppelt habe. Berliner Beamte haben die jährlichen Erhöhungen sechsmal gegen die neuen Regeln des Bundesverfassungsgerichts verstoßen.
Eine Nachzahlung dürfen nun nur die Beamten erwarten, deren Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurden. Um sich eine solche möglicherweise zu sichern, müssen Sie als Beamter Widerspruch gegen Ihre Besoldung einlegen, und zwar für jedes Jahr, in der Sie diese als unangemessen empfunden haben. Die Frist dafür ist der 31. Dezember eines jeden Jahres.
Der Staat soll den Beamten einen "angemessenen Lebensunterhalt" zur Verfügung stellen, sowohl im Dienst als auch im Alter und bei Krankheit. Der Begriff "angemessen" ist jedoch sehr fließend und kann streitig sein. Es gibt keine feste Grenze dafür, wie viel Geld genau "angemessen" ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern neue Regeln für die Berechnung angemessener Besoldung aufgestellt. Grundsätzlich gilt jetzt eine Prüfung in drei Stufen: Die Mindestbesoldung darf nicht weniger als 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens betragen, das Äquivalenzeinkommen ist eine rechnerische Größe und beschreibt, wie viel des Haushaltseinkommens auf jede Person im Haushalt angerechnet wird.
Für jedes Bundesland gibt es Statistiken, wie hoch dieses Äquivalenzeinkommen im Mittel liegt. Bundesweit waren 2023 etwa 2079 Euro pro Monat, in Berlin 2064 Euro. Das bedeutet, dass ein Berliner Beamter als Alleinlebender mindestens 80 Prozent von 2064 Euro netto pro Monat erhalten müsste, also 1651 Euro. Alleinerziehende hätten ein Anrecht auf mindestens 2147 Euro, eine Familie mit zwei Kindern auf 3468 Euro – unabhängig davon, ob der Partner auch berufstätig ist.
Die Beamtenbesoldung muss sich fortgeschrieben werden, wenn sie nicht gleichmäßig erhöht wird. Um zu beurteilen, welche Erhöhungen angemessen sind, haben die Richter vier Parameter festgelegt: Den Tariflohnindex, den Nominallohnindex, den Verbraucherpreisindex (also die Inflationsrate) und das Abstandsgebot.
Berlin versteht sich selbst als Ausnahmestat. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte vor allem, dass sich der Sold immer weiter von der allgemeinen Lohn- und Tariflohnentwicklung abgekoppelt habe. Berliner Beamte haben die jährlichen Erhöhungen sechsmal gegen die neuen Regeln des Bundesverfassungsgerichts verstoßen.
Eine Nachzahlung dürfen nun nur die Beamten erwarten, deren Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt wurden. Um sich eine solche möglicherweise zu sichern, müssen Sie als Beamter Widerspruch gegen Ihre Besoldung einlegen, und zwar für jedes Jahr, in der Sie diese als unangemessen empfunden haben. Die Frist dafür ist der 31. Dezember eines jeden Jahres.