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Ein weiterer Fall in der Klinik Favoriten ist geprüft, nachdem eine Pflegerin wegen Mordverdachts angeklagt wurde. Die Ermittlungen des Öffentlichen Minsteriums beginnen bereits bei einem Patienten, der im Jänner dieses Jahres verstorben war. Eine andere krebserkrankte Frau wird ebenfalls in Betracht gezogen.
Laut dem Wiener Gesundheitsverbund (Wigev) wurde die beiden Verstorbenen von der Mordverdächtigen betreut. Die Pflegerin stelle jedoch im Schichtwechsel eine verdächtige Aussage an, bei der sie behauptete, den Patienten mit einer Überdosierung Schmerz- und Beruhigungsmittel "mehr geben" zu können, um es "schneller vorbei" zu haben.
Diese Aussage soll laut dem Falter von Arbeitskolleginnen der Beschuldigten gehört worden sein. Der Wiener Gesundheitsverbund bestätigt jedoch, dass keine Überdosierung bestätigt werden kann. Dennoch sollen Unregelmäßigkeiten bei der Medikamentendokumentation festgestellt haben.
Die Staatsanwaltschaft geht demnach nicht von einem dringenden Tatverdacht aus und belegt lediglich Unregelmäßigkeiten bei der Dokumentation von Medikamentengaben. Die Hauptbeschuldigte hätte den Vorwurf dementiert.
Der Wiener Gesundheitsverbund betont, dass die beiden Verstorbenen zwischen 50 und 70 Jahren alt waren und "in der Endphase ihres Lebens" lagen. Es gebe jedoch noch keine Obduktionsergebnisse vorliegen, daher kann nicht bestätigt werden, ob eine Medikamenten-Abgabe in irgendeiner Weise zum Tod der Patientin beigetragen hat.
Die Klinik Favoriten hatte innerhalb von 24 Stunden nach dem Sterben einer Patientin reagiert und interne Untersuchungen eingeleitet. Derzeit wird jedoch noch nicht klar, ob die Dosierung der Medikamente zum Tod der Frau geführt hat. Man verfüge über ein umfangreiches Kontrollsystem, um solcher Fälle zu verhindern.
Die Ermittlungen sollen weitergehen und das Ergebnis der Obduktion und vor allem die toxikologischen Untersuchungen abzuwarten. Eine angeblich bevorstehende Exhumierung eines weiteren mutmaßlichen Opfers ist jedoch nicht bestätigt, da auch diese Information nicht von den zuständigen Behörden bestätigt wird.
Die Staatsanwaltschaft geht demnach nicht davon aus, dass der Fall mit einem anderen Fall in Zusammenhang steht.
Laut dem Wiener Gesundheitsverbund (Wigev) wurde die beiden Verstorbenen von der Mordverdächtigen betreut. Die Pflegerin stelle jedoch im Schichtwechsel eine verdächtige Aussage an, bei der sie behauptete, den Patienten mit einer Überdosierung Schmerz- und Beruhigungsmittel "mehr geben" zu können, um es "schneller vorbei" zu haben.
Diese Aussage soll laut dem Falter von Arbeitskolleginnen der Beschuldigten gehört worden sein. Der Wiener Gesundheitsverbund bestätigt jedoch, dass keine Überdosierung bestätigt werden kann. Dennoch sollen Unregelmäßigkeiten bei der Medikamentendokumentation festgestellt haben.
Die Staatsanwaltschaft geht demnach nicht von einem dringenden Tatverdacht aus und belegt lediglich Unregelmäßigkeiten bei der Dokumentation von Medikamentengaben. Die Hauptbeschuldigte hätte den Vorwurf dementiert.
Der Wiener Gesundheitsverbund betont, dass die beiden Verstorbenen zwischen 50 und 70 Jahren alt waren und "in der Endphase ihres Lebens" lagen. Es gebe jedoch noch keine Obduktionsergebnisse vorliegen, daher kann nicht bestätigt werden, ob eine Medikamenten-Abgabe in irgendeiner Weise zum Tod der Patientin beigetragen hat.
Die Klinik Favoriten hatte innerhalb von 24 Stunden nach dem Sterben einer Patientin reagiert und interne Untersuchungen eingeleitet. Derzeit wird jedoch noch nicht klar, ob die Dosierung der Medikamente zum Tod der Frau geführt hat. Man verfüge über ein umfangreiches Kontrollsystem, um solcher Fälle zu verhindern.
Die Ermittlungen sollen weitergehen und das Ergebnis der Obduktion und vor allem die toxikologischen Untersuchungen abzuwarten. Eine angeblich bevorstehende Exhumierung eines weiteren mutmaßlichen Opfers ist jedoch nicht bestätigt, da auch diese Information nicht von den zuständigen Behörden bestätigt wird.
Die Staatsanwaltschaft geht demnach nicht davon aus, dass der Fall mit einem anderen Fall in Zusammenhang steht.