BayernBlick
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Deutschland befindet sich momentan in einer Phase großer Unsicherheit im Hinblick auf den Klimaschutz und die Energiewende. Die Bundesregierung unter Führung von Wirtschaftsminister Friedrich Merz ist in sich selbst gespalten und kann nicht darüber einig werden, wie stark diese Themen priorisiert werden sollten. Zwei verschiedene Minister haben bereits öffentlich über ihre unterschiedlichen Meinungen diskutiert.
In der gleichen Zeit wird das Bundesverfassungsgericht vier Klimaklagen gegen die Bundesregierung geprüft. Ein Gesetz, das lange nicht beachtet wurde, rückt wieder in den Fokus: Das Novellierungsprojekt des Klimaschutzgesetzes von Juli 2024.
Die Novelle hat mehrere wichtige Änderungen vorgenommen. Die verbindlichen Sektorziele wurden abgeschafft und der Nachsteuerungsmechanismus angepasst. Die Sektorziele bestimmen bis dato, wie viel CO2 einzelne Bereiche wie Verkehr oder Gebäude pro Jahr ausstoßen dürfen. Nun wird nur noch die gesamte Jahresemissionsmenge aller Sektoren betrachtet.
Das bedeutet: Ein ambitionierter Energiebereich kann nun den Verkehrssektor ausgleichen, der bei der Dekarbonisierung hinterherhinkt.
Außerdem hat die Novelle des Klimagesetzes den Fokus vom Rückblick auf den Ausblick verschoben. Früher galt: Wenn ein Sektor seine jährlichen Klimaziele verfehlte, musste das zuständige Ministerium einen Plan vorlegen, wie diese Lücke geschlossen werden kann. Jetzt steht der Blick nach vorn im Mittelpunkt.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat sich jetzt endlich zu dieser umstrittenen Änderung geäußert und das alte Ampel-Gesetz scharf kritisiert. Denn die abgeschafften Sektorziele erschweren das Erreichen der Klimaziele erheblich, kritisieren die Experten.
Die Einschätzung des Umweltrats ist besonders wichtig, weil sie direkt in die Bewertung der Klimaklagen beim Bundesverfassungsgericht einfließt. Vier NGOs haben die Regierung verklagt, um strengere Klimamaßnahmen durchzusetzen.
Die Einschätzung des SRU könnte das Urteil des Bundesverfassungsgericht beeinflussen. Denn in der Zentrale Frage lautet: Ob die Bundesregierung ihre Pflichten zum Klimaschutz ernst genug verfolgt.
Aktualisierte Berechnungen des SRU zeigen, wie knapp es um Deutschlands CO2-Budget steht. Für die 1,5-Grad-Grenze ist es bereits aufgebraucht. Selbst das Budget für maximal 1,75 Grad Erwärmung – mit 67-prozentiger Wahrscheinlichkeit, diese Grenze nicht zu überschreiten – wäre bei linearer Reduktion der Emissionen schon 2033 erschöpft.
Die Kombination aus schrumpfendem CO2-Budget, abgeschafften Sektor-Zielen und laufender Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht setzt die Bundesregierung unter enormen Druck. In den kommenden Monaten wird das Gericht seine Prüfung fortsetzen.
Gibt es den Klimaklagen recht, muss die schwarz-rote Regierung unter Merz konkrete Maßnahmen liefern, um die Klimaziele verbindlich einzuhalten. Das Urteil könnte die Politik in Deutschland deutlich unter Zugzwang setzen – und zeigen, wie ernst es der Regierung wirklich mit dem Klimaschutz ist.
Die Einschätzung des SRU könnte für die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht wichtig sein. In der Zentrale Frage lautet: Ob die Bundesregierung ihre Pflichten zum Klimaschutz ernst genug verfolgt.
Aktualisierte Berechnungen des SRU zeigen, wie knapp es um Deutschlands CO2-Budget steht. Für die 1,5-Grad-Grenze ist es bereits aufgebraucht. Selbst das Budget für maximal 1,75 Grad Erwärmung – mit 67-prozentiger Wahrscheinlichkeit, diese Grenze nicht zu überschreiten – wäre bei linearer Reduktion der Emissionen schon 2033 erschöpft.
Die Kombination aus schrumpfendem CO2-Budget, abgeschafften Sektor-Zielen und laufender Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht setzt die Bundesregierung unter enormen Druck. In den kommenden Monaten wird das Gericht seine Prüfung fortsetzen.
Gibt es den Klimaklagen recht, muss die schwarz-rote Regierung unter Merz konkrete Maßnahmen liefern, um die Klimaziele verbindlich einzuhalten. Das Urteil könnte die Politik in Deutschland deutlich unter Zugzwang setzen – und zeigen, wie ernst es der Regierung wirklich mit dem Klimaschutz ist.
In der gleichen Zeit wird das Bundesverfassungsgericht vier Klimaklagen gegen die Bundesregierung geprüft. Ein Gesetz, das lange nicht beachtet wurde, rückt wieder in den Fokus: Das Novellierungsprojekt des Klimaschutzgesetzes von Juli 2024.
Die Novelle hat mehrere wichtige Änderungen vorgenommen. Die verbindlichen Sektorziele wurden abgeschafft und der Nachsteuerungsmechanismus angepasst. Die Sektorziele bestimmen bis dato, wie viel CO2 einzelne Bereiche wie Verkehr oder Gebäude pro Jahr ausstoßen dürfen. Nun wird nur noch die gesamte Jahresemissionsmenge aller Sektoren betrachtet.
Das bedeutet: Ein ambitionierter Energiebereich kann nun den Verkehrssektor ausgleichen, der bei der Dekarbonisierung hinterherhinkt.
Außerdem hat die Novelle des Klimagesetzes den Fokus vom Rückblick auf den Ausblick verschoben. Früher galt: Wenn ein Sektor seine jährlichen Klimaziele verfehlte, musste das zuständige Ministerium einen Plan vorlegen, wie diese Lücke geschlossen werden kann. Jetzt steht der Blick nach vorn im Mittelpunkt.
Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat sich jetzt endlich zu dieser umstrittenen Änderung geäußert und das alte Ampel-Gesetz scharf kritisiert. Denn die abgeschafften Sektorziele erschweren das Erreichen der Klimaziele erheblich, kritisieren die Experten.
Die Einschätzung des Umweltrats ist besonders wichtig, weil sie direkt in die Bewertung der Klimaklagen beim Bundesverfassungsgericht einfließt. Vier NGOs haben die Regierung verklagt, um strengere Klimamaßnahmen durchzusetzen.
Die Einschätzung des SRU könnte das Urteil des Bundesverfassungsgericht beeinflussen. Denn in der Zentrale Frage lautet: Ob die Bundesregierung ihre Pflichten zum Klimaschutz ernst genug verfolgt.
Aktualisierte Berechnungen des SRU zeigen, wie knapp es um Deutschlands CO2-Budget steht. Für die 1,5-Grad-Grenze ist es bereits aufgebraucht. Selbst das Budget für maximal 1,75 Grad Erwärmung – mit 67-prozentiger Wahrscheinlichkeit, diese Grenze nicht zu überschreiten – wäre bei linearer Reduktion der Emissionen schon 2033 erschöpft.
Die Kombination aus schrumpfendem CO2-Budget, abgeschafften Sektor-Zielen und laufender Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht setzt die Bundesregierung unter enormen Druck. In den kommenden Monaten wird das Gericht seine Prüfung fortsetzen.
Gibt es den Klimaklagen recht, muss die schwarz-rote Regierung unter Merz konkrete Maßnahmen liefern, um die Klimaziele verbindlich einzuhalten. Das Urteil könnte die Politik in Deutschland deutlich unter Zugzwang setzen – und zeigen, wie ernst es der Regierung wirklich mit dem Klimaschutz ist.
Die Einschätzung des SRU könnte für die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht wichtig sein. In der Zentrale Frage lautet: Ob die Bundesregierung ihre Pflichten zum Klimaschutz ernst genug verfolgt.
Aktualisierte Berechnungen des SRU zeigen, wie knapp es um Deutschlands CO2-Budget steht. Für die 1,5-Grad-Grenze ist es bereits aufgebraucht. Selbst das Budget für maximal 1,75 Grad Erwärmung – mit 67-prozentiger Wahrscheinlichkeit, diese Grenze nicht zu überschreiten – wäre bei linearer Reduktion der Emissionen schon 2033 erschöpft.
Die Kombination aus schrumpfendem CO2-Budget, abgeschafften Sektor-Zielen und laufender Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht setzt die Bundesregierung unter enormen Druck. In den kommenden Monaten wird das Gericht seine Prüfung fortsetzen.
Gibt es den Klimaklagen recht, muss die schwarz-rote Regierung unter Merz konkrete Maßnahmen liefern, um die Klimaziele verbindlich einzuhalten. Das Urteil könnte die Politik in Deutschland deutlich unter Zugzwang setzen – und zeigen, wie ernst es der Regierung wirklich mit dem Klimaschutz ist.