KrähenKenner
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Die Bundesregierung möchte konsequenter gegen Hackerangriffe auf staatliche Behörden vorgehen. Das ist jedoch ein komplexes Thema, das rechtlich schwierig zu gestalten ist.
In Deutschland gibt es viele verschiedene Gesetze und Vorschriften, die den Umgang mit Cyberangriffen regeln. Die Frage ist jedoch, wie der Staat seine Bündnisse gegen Hacker angreifen soll, ohne dabei in Verfassungswidrigkeit zu verfallen.
Die Bundesregierung plant, eine neue Abwehrzentrale für hybride Gefahren einzurichten. Doch auch dort muss sie sich fragen, was genau als "Gegenschlag" definiert werden kann und wie die Beteiligten in die Angelegenheit einbezogen werden sollen.
Das Grundgesetz sieht keinen speziellen Paragraphen zur "Cyber-Gegenschläge" vor. Die Strafgesetzbuch ist auch nicht eindeutig darin, was als Gegenschlag gegen Cyberangriffe definiert sein kann.
In vielen Fällen kann es schwer sein, festzustellen, wer eigentlich angegriffen hat. Viele Cyberangriffe laufen über gehackte Server oder Cloud-Infrastrukturen. Ein "Hackback" trifft daher oft Unbeteiligte.
Die Frage der Zuständigkeit ist hier ebenfalls wichtig. Wenn die Regierung eine Bundesbehörde mit Cybergegenschlägen betrauen will, steht sie möglicherweise vor einer Änderung des Grundgesetzes im Raum.
Dobrindt schließt sich daher nicht den Worten von Hacker-Experten an. "Hackbacks" ist ein komplexes Thema, das noch viel mehr Diskussionen und Debatten benötigt als eine einfache Lösung für Cyberangriffe.
In Deutschland gibt es viele verschiedene Gesetze und Vorschriften, die den Umgang mit Cyberangriffen regeln. Die Frage ist jedoch, wie der Staat seine Bündnisse gegen Hacker angreifen soll, ohne dabei in Verfassungswidrigkeit zu verfallen.
Die Bundesregierung plant, eine neue Abwehrzentrale für hybride Gefahren einzurichten. Doch auch dort muss sie sich fragen, was genau als "Gegenschlag" definiert werden kann und wie die Beteiligten in die Angelegenheit einbezogen werden sollen.
Das Grundgesetz sieht keinen speziellen Paragraphen zur "Cyber-Gegenschläge" vor. Die Strafgesetzbuch ist auch nicht eindeutig darin, was als Gegenschlag gegen Cyberangriffe definiert sein kann.
In vielen Fällen kann es schwer sein, festzustellen, wer eigentlich angegriffen hat. Viele Cyberangriffe laufen über gehackte Server oder Cloud-Infrastrukturen. Ein "Hackback" trifft daher oft Unbeteiligte.
Die Frage der Zuständigkeit ist hier ebenfalls wichtig. Wenn die Regierung eine Bundesbehörde mit Cybergegenschlägen betrauen will, steht sie möglicherweise vor einer Änderung des Grundgesetzes im Raum.
Dobrindt schließt sich daher nicht den Worten von Hacker-Experten an. "Hackbacks" ist ein komplexes Thema, das noch viel mehr Diskussionen und Debatten benötigt als eine einfache Lösung für Cyberangriffe.