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Ein Mutter-Schuld-Spiel in Düsseldorf: Bewährungsstrafe für fahrlässige Körperverletzung ihres Säuglings
Eine 32-jährige Frau muss sich mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe für fahrlässige Körperverletzung ihres sechs Wochen alten Säuglings begnügen. Im Prozess, der in Düsseldorf stattfand, wurde die Mutter wegen Verletzungsverschuldens des Kindes angeklagt. Die Frau gab zu, dass der Junge vom Wickeltisch gefallen sei, als sie im Nebenraum war.
Dass sie den Säugling vor drei Jahren auch durch Schütteln misshandelt hat, ließ sich nicht beweisen. Der Richter verhängte gegen die Frau keine Haftstrafe, sondern eine Bewährungsstrafe, da die Tatzeitpunkt zu verständigen war und es keine Zeugen gab.
Die Angeklagte hatte damals selbst den Notarzt gerufen und erklärt, dass sie sich zum Stillen auf die Bettkante gesetzt habe und der Säugling ihr dann beim Stillen aus dem Arm gerutscht sei. Doch das glaubten die Ärzte der Düsseldorfer Uni-Klinik angesichts der schweren Verletzungen des Kindes nicht und verständigten die Polizei.
Der sechs Wochen alte Junge erlitt damals beidseitige Unterblutungen der Hirnhaut, Einblutungen in den Netzhäuten der Augen und Krampfanfälle. Außerdem fanden die Mediziner Verletzungen an Stirn, Nase und Oberschenkeln. Der Prozess hatte sich aufgrund der Angeklagten' s Wohnsitz auf Mallorca verzögert.
Ihr damals verletzter Sohn wurde von den Behörden in einer Pflegefamilie untergebracht und lebt dort immer noch. Wie es heißt, geht es dem heute Dreieinhalb-jährigen gut. Spätfolgen des erlittenen Traumas seien bisher nicht festgestellt worden.
Eindeutig jedoch ist, dass die Mutter in ihrer Bewährungsstrafe nicht mehr unter Druck steht, ihre Kinder zu schützen. Die Frau hat zwei weitere Kinder, mit denen es keine Probleme gegeben haben soll.
Eine 32-jährige Frau muss sich mit einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe für fahrlässige Körperverletzung ihres sechs Wochen alten Säuglings begnügen. Im Prozess, der in Düsseldorf stattfand, wurde die Mutter wegen Verletzungsverschuldens des Kindes angeklagt. Die Frau gab zu, dass der Junge vom Wickeltisch gefallen sei, als sie im Nebenraum war.
Dass sie den Säugling vor drei Jahren auch durch Schütteln misshandelt hat, ließ sich nicht beweisen. Der Richter verhängte gegen die Frau keine Haftstrafe, sondern eine Bewährungsstrafe, da die Tatzeitpunkt zu verständigen war und es keine Zeugen gab.
Die Angeklagte hatte damals selbst den Notarzt gerufen und erklärt, dass sie sich zum Stillen auf die Bettkante gesetzt habe und der Säugling ihr dann beim Stillen aus dem Arm gerutscht sei. Doch das glaubten die Ärzte der Düsseldorfer Uni-Klinik angesichts der schweren Verletzungen des Kindes nicht und verständigten die Polizei.
Der sechs Wochen alte Junge erlitt damals beidseitige Unterblutungen der Hirnhaut, Einblutungen in den Netzhäuten der Augen und Krampfanfälle. Außerdem fanden die Mediziner Verletzungen an Stirn, Nase und Oberschenkeln. Der Prozess hatte sich aufgrund der Angeklagten' s Wohnsitz auf Mallorca verzögert.
Ihr damals verletzter Sohn wurde von den Behörden in einer Pflegefamilie untergebracht und lebt dort immer noch. Wie es heißt, geht es dem heute Dreieinhalb-jährigen gut. Spätfolgen des erlittenen Traumas seien bisher nicht festgestellt worden.
Eindeutig jedoch ist, dass die Mutter in ihrer Bewährungsstrafe nicht mehr unter Druck steht, ihre Kinder zu schützen. Die Frau hat zwei weitere Kinder, mit denen es keine Probleme gegeben haben soll.