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Bayerisches Datenschutzamt drängt Bürger, Falschparkers zu identifizieren - Kosten für private Sicherheitsmaßnahmen: Doppellohn für Vater
Ein Münchner Vater, der seit Jahren Falschparkervorfälle vor seiner Kindergrundschule dokumentiert und an die Polizei meldet, wird vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) gezwungen, eine Webseite zu betreiben, auf der er Falschparkern über seine Datenverarbeitung informiert. Dieser Vorgang soll künftig verhindert werden, um private Sicherheitsmaßnahmen wie automatische Updates und verschlüsselte Datenübertragung zu vermeiden.
Der Vater soll detaillierte Angaben zu seinen EDV-Geräten machen und Nachweise über seine Sicherheitsmaßnahmen vorlegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) interpretiert dies als einen Versuch, private Engagement zu kriminalisieren. Der Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert die Anforderungen, da sie Führungen der Bürger auf ihre Meldungen faktisch unmöglich machen könnten.
Insgesamt sind fast 650 Kinder im Stadtteil, die täglich vor ihrer Grundschule parken müssen. Dennoch gibt es nur wenige legale Parkplätze in der Nähe. Der Vater wurde von den Falschparkern mit Beschimpfungen und Drohungen konfrontiert, als er versuchte, sie zu überzeugen, richtig zu parken.
Die Polizei ist bemüht, aber hat nicht genug Kapazitäten, um die Situation zu lösen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach aus dem Jahr 2022 bestätigt jedoch, dass das Fotografieren von Falschparkern und ihre Meldung bei der Polizei im berechtigten Interesse liegt und nicht gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Das LDA erkennt dieses Urteil zwar an, versucht jedoch, durch die erhobenen Anforderungen eine praktische Umsetzung zu verhindern.
Ein Münchner Vater, der seit Jahren Falschparkervorfälle vor seiner Kindergrundschule dokumentiert und an die Polizei meldet, wird vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA) gezwungen, eine Webseite zu betreiben, auf der er Falschparkern über seine Datenverarbeitung informiert. Dieser Vorgang soll künftig verhindert werden, um private Sicherheitsmaßnahmen wie automatische Updates und verschlüsselte Datenübertragung zu vermeiden.
Der Vater soll detaillierte Angaben zu seinen EDV-Geräten machen und Nachweise über seine Sicherheitsmaßnahmen vorlegen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) interpretiert dies als einen Versuch, private Engagement zu kriminalisieren. Der Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert die Anforderungen, da sie Führungen der Bürger auf ihre Meldungen faktisch unmöglich machen könnten.
Insgesamt sind fast 650 Kinder im Stadtteil, die täglich vor ihrer Grundschule parken müssen. Dennoch gibt es nur wenige legale Parkplätze in der Nähe. Der Vater wurde von den Falschparkern mit Beschimpfungen und Drohungen konfrontiert, als er versuchte, sie zu überzeugen, richtig zu parken.
Die Polizei ist bemüht, aber hat nicht genug Kapazitäten, um die Situation zu lösen. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach aus dem Jahr 2022 bestätigt jedoch, dass das Fotografieren von Falschparkern und ihre Meldung bei der Polizei im berechtigten Interesse liegt und nicht gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen. Das LDA erkennt dieses Urteil zwar an, versucht jedoch, durch die erhobenen Anforderungen eine praktische Umsetzung zu verhindern.