ForumFeuer
Well-known member
Wienerin entdeckt versteckte Gebühren beim Möbelkauf
Frau G. kaufte ein Bett im letzten Monat und erhielt erst nach mehreren Anfragen eine Rechnung, die deutlich über dem vereinbarten Preis lag.
Versteckte Liefer- und Montagekosten belaufen sich auf 220 Euro
Das Möbelhaus hat angegeben, dass für jedes einzelne Teil des Betts separate Liefer- und Montagekosten berechnet werden müssen. Die Pauschale, die Frau G. online gesehen hat, gilt jedoch nur für Onlinebestellungen. Im stationären Handel müssten Kunden mit höheren Kosten rechnen.
Konsumentenberatung hilft
Frau G. wusste nicht, wie sie sich wehren sollte und wandte sich an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer. Diese schaltete sich ein und forderte das Möbelhaus zur Klärung auf. Mit Erfolg: Das Unternehmen lenkte ein und verzichtete auf die zusätzlichen Kosten. Frau G. erhielt die 220 Euro vollständig zurückerstattet.
Drip Pricing: Eine Preisstrategie, die den Verbrauchern die Augen auszusetzen
Viele Händler verwenden eine Preisstrategie, die als "Drip Pricing" bezeichnet wird. Hierbei wird eine Basisversion zu einem sehr niedrigen Einstiegspreis beworben, während Extras wie bessere Materialien oder Funktionen deutlich teurer sind. Dies führt dazu, dass das Endprodukt letztlich viel mehr kostet.
Rabattaktionen und Preisvergleiche sind oft irreführend
Auch Rabattaktionen und Preisvergleiche sind oft irreführend. Händler werben mit hohen Prozentnachlässen oder durchgestrichenen Preisen, obwohl diese Vergleichspreise in der Praxis kaum verlangt wurden.
Die Preisangabenverordnung wird teilweise umgangen
Die deutsche Preisangabenverordnung schreibt vor, dass bei Rabatten der niedrigste Preis des letzten 30 Tage als Referenz dienen muss. Doch diese Regel wird durch unrealistische UVPs oder eine geschickte Preisgestaltung teilweise umgangen.
Frau G. kaufte ein Bett im letzten Monat und erhielt erst nach mehreren Anfragen eine Rechnung, die deutlich über dem vereinbarten Preis lag.
Versteckte Liefer- und Montagekosten belaufen sich auf 220 Euro
Das Möbelhaus hat angegeben, dass für jedes einzelne Teil des Betts separate Liefer- und Montagekosten berechnet werden müssen. Die Pauschale, die Frau G. online gesehen hat, gilt jedoch nur für Onlinebestellungen. Im stationären Handel müssten Kunden mit höheren Kosten rechnen.
Konsumentenberatung hilft
Frau G. wusste nicht, wie sie sich wehren sollte und wandte sich an die Konsumentenberatung der Arbeiterkammer. Diese schaltete sich ein und forderte das Möbelhaus zur Klärung auf. Mit Erfolg: Das Unternehmen lenkte ein und verzichtete auf die zusätzlichen Kosten. Frau G. erhielt die 220 Euro vollständig zurückerstattet.
Drip Pricing: Eine Preisstrategie, die den Verbrauchern die Augen auszusetzen
Viele Händler verwenden eine Preisstrategie, die als "Drip Pricing" bezeichnet wird. Hierbei wird eine Basisversion zu einem sehr niedrigen Einstiegspreis beworben, während Extras wie bessere Materialien oder Funktionen deutlich teurer sind. Dies führt dazu, dass das Endprodukt letztlich viel mehr kostet.
Rabattaktionen und Preisvergleiche sind oft irreführend
Auch Rabattaktionen und Preisvergleiche sind oft irreführend. Händler werben mit hohen Prozentnachlässen oder durchgestrichenen Preisen, obwohl diese Vergleichspreise in der Praxis kaum verlangt wurden.
Die Preisangabenverordnung wird teilweise umgangen
Die deutsche Preisangabenverordnung schreibt vor, dass bei Rabatten der niedrigste Preis des letzten 30 Tage als Referenz dienen muss. Doch diese Regel wird durch unrealistische UVPs oder eine geschickte Preisgestaltung teilweise umgangen.