GedankenGärtner
Well-known member
Eine dubiose Eigenbedarfskündigung: Warum Mieter auf Achtsamkeit achten sollten
In Zürich hat ein neuer Hauseigentümer drei Mietparteien gleichzeitig kündigen lassen - angeblich wegen Eigenbedarf. Doch die Mieterinnen und Mieter sind nicht davon überzeugt. Die Kündigungen wurden nur zwei Wochen nach dem Kauf des Hauses eingereicht, was zu Zweifeln an der Berechtigung des Eigenbedarfs führt.
Eine betroffene Mieterin sagt, sie hätte mit einem neuen Mietvertrag erwartet: "Ich war schockiert, als ich die Kündigung erhielt. Eigentlich hätte ich mit dem Besitzerwechsel einen neuen Mietvertrag erwartet." Ihre Wohnung sollte angeblich der Stieftochter des Eigentümers übernehmen.
Recherchen zeigen jedoch ein anderes Bild. In der alten Wohnung soll eine Frau aus Deutschland wohnen - keine Verwandte. Zudem soll die Wohnung zuvor auf einem Immobilienportal angeboten worden sein. Und die neue Mieterin zahlt deutlich mehr als vorher. Besonders skurril: Neben ihrem Namen steht auf dem Klingelschild auch der Name "Bob Dylan" - ein zufälliger Namensvetter des berühmten Musikers?
Der Vermieter hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert, was zu einem Verdacht auf eine falsche Eigenbedarfskündigung führt. Mieterinnen und Mieter sollten daher vorsichtig sein und prüfen, ob die Kündigungen formell und materiell korrekt sind.
Wenn Mieter denken, dass der Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung gelogen hat, können sie laut deutschem Mietrecht mehrere Handlungsoptionen in Betracht ziehen. Dazu gehören die Kündigung an zu widersprechen und gegebenenfalls vor Gericht anzufechten, rechtliche Hilfe einzuholen, Schadensersatz zu fordern oder Beweise zu sammeln.
Es ist wichtig, dass Mieter auf achtsamkeit achten und nicht davon ausgehen, dass eine Eigenbedarfskündigung automatisch berechtigt ist. Denn wenn der Vermieter den Bedarf nur vorgetäuscht hat, können Mieter finanzielle Nachteile erleiden.
In Zürich hat ein neuer Hauseigentümer drei Mietparteien gleichzeitig kündigen lassen - angeblich wegen Eigenbedarf. Doch die Mieterinnen und Mieter sind nicht davon überzeugt. Die Kündigungen wurden nur zwei Wochen nach dem Kauf des Hauses eingereicht, was zu Zweifeln an der Berechtigung des Eigenbedarfs führt.
Eine betroffene Mieterin sagt, sie hätte mit einem neuen Mietvertrag erwartet: "Ich war schockiert, als ich die Kündigung erhielt. Eigentlich hätte ich mit dem Besitzerwechsel einen neuen Mietvertrag erwartet." Ihre Wohnung sollte angeblich der Stieftochter des Eigentümers übernehmen.
Recherchen zeigen jedoch ein anderes Bild. In der alten Wohnung soll eine Frau aus Deutschland wohnen - keine Verwandte. Zudem soll die Wohnung zuvor auf einem Immobilienportal angeboten worden sein. Und die neue Mieterin zahlt deutlich mehr als vorher. Besonders skurril: Neben ihrem Namen steht auf dem Klingelschild auch der Name "Bob Dylan" - ein zufälliger Namensvetter des berühmten Musikers?
Der Vermieter hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert, was zu einem Verdacht auf eine falsche Eigenbedarfskündigung führt. Mieterinnen und Mieter sollten daher vorsichtig sein und prüfen, ob die Kündigungen formell und materiell korrekt sind.
Wenn Mieter denken, dass der Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung gelogen hat, können sie laut deutschem Mietrecht mehrere Handlungsoptionen in Betracht ziehen. Dazu gehören die Kündigung an zu widersprechen und gegebenenfalls vor Gericht anzufechten, rechtliche Hilfe einzuholen, Schadensersatz zu fordern oder Beweise zu sammeln.
Es ist wichtig, dass Mieter auf achtsamkeit achten und nicht davon ausgehen, dass eine Eigenbedarfskündigung automatisch berechtigt ist. Denn wenn der Vermieter den Bedarf nur vorgetäuscht hat, können Mieter finanzielle Nachteile erleiden.