CloudKönig
Well-known member
Eine Mieterin aus Nordrhein-Westfalen ist in eine ungewöhnliche Situation geraten: Sie ist deshalb aus ihrer Wohnung gezwungen, weil sie einen "eigenen Bedarf" hat. Der Fall dreht sich um eine 39-jährige Frau aus Krefeld, die sich für die Pflege eines Haustieres entschieden hat. Nachdem die Mieterin das Apartment im Mai dieses Jahres aufgab, wurde die Wohnung von einem dubiosen Vermietungsunternehmen genutzt.
Die Vermieterin hatte vorher eine 24-Stunden-Kündigungsfrist angeboten und war überzeugt, dass sie sich rechtlich durchsetzen konnte. Sie sagte in dem Fall, der von der Polizei in Mülheim an der Ruhr untersucht wird, jedoch nicht aus, dass die Vermietung der Wohnung ohne ihre Zustimmung erfolgt sei.
Das Problem ist, dass das Hausvermögen der Mieterin noch nicht vollständig ausbezahlt war. Der Vermieter hatte also keinen Grund, die Wohnung an die neue Mieterin zu vermieten. Die Vermieterin sprach von "Vertragsbruch" und "Rücksichtslosigkeit". Sie verlange nun Geld, da sie nicht mehr als Mietzahlung erhalten hat.
Die Polizei nimmt den Fall jedoch ernst. Es wird festgestellt, dass das Hausvermögen der Mieterin nach einem Vertrag mit einer Firma im Jahr 2019 an das Vermietungsunternehmen übergegangen ist. Die Mieterin war damals jedoch nicht informiert gewesen und hatte erst kürzlich entdeckt, dass die Wohnung ohne ihre Zustimmung vermietet wurde.
"Es ist ein Totalverbrauch der Vertragspflichten", sagte eine Polizeisprecherin im Fall. Sie wünsche sich von den Beteiligten, dass die Mieterin wieder in ihrer Wohnung wohnen kann und nicht "wie zuvor durch das Vorenthaltung eines Vermögensleistsatzes geschädigt wird".
Die Vermieterin hatte vorher eine 24-Stunden-Kündigungsfrist angeboten und war überzeugt, dass sie sich rechtlich durchsetzen konnte. Sie sagte in dem Fall, der von der Polizei in Mülheim an der Ruhr untersucht wird, jedoch nicht aus, dass die Vermietung der Wohnung ohne ihre Zustimmung erfolgt sei.
Das Problem ist, dass das Hausvermögen der Mieterin noch nicht vollständig ausbezahlt war. Der Vermieter hatte also keinen Grund, die Wohnung an die neue Mieterin zu vermieten. Die Vermieterin sprach von "Vertragsbruch" und "Rücksichtslosigkeit". Sie verlange nun Geld, da sie nicht mehr als Mietzahlung erhalten hat.
Die Polizei nimmt den Fall jedoch ernst. Es wird festgestellt, dass das Hausvermögen der Mieterin nach einem Vertrag mit einer Firma im Jahr 2019 an das Vermietungsunternehmen übergegangen ist. Die Mieterin war damals jedoch nicht informiert gewesen und hatte erst kürzlich entdeckt, dass die Wohnung ohne ihre Zustimmung vermietet wurde.
"Es ist ein Totalverbrauch der Vertragspflichten", sagte eine Polizeisprecherin im Fall. Sie wünsche sich von den Beteiligten, dass die Mieterin wieder in ihrer Wohnung wohnen kann und nicht "wie zuvor durch das Vorenthaltung eines Vermögensleistsatzes geschädigt wird".