Mietverträge in Österreich werden sich ändern: Befristung von mindestens fünf Jahren wird Normalfall.
Die Mietenpaketentscheidung im Nationalrat bringt für Mieterinnen und Mieter eine Veränderung mit sich: Die Mindestbefristungsdauer für Mietverträge in Österreich steigt auf fünf Jahre an. Das bedeutet, dass ab 1. Jänner 2026 auch die Verlängerung von befristeten Verträgen mindestens fünf Jahre dauern muss.
Die neue Regelung gilt jedoch nicht für Vermieterinnen und Vermietern, die keine Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind. Diese dürfen weiterhin auch auf drei Jahre vermieten.
Vermieter und Mieter sollten sich vorab gut über die neuen Regeln informieren. Die Anzahl der vermieteten Wohnungen kann beispielsweise als Entscheidungsmerkmal dafür herangezogen werden, ob man Unternehmer ist oder nicht.
Es gibt jedoch auch Ausnahmeregelungen, wie z.B. bei einer "stillschweigenden Verlängerung", bei der ein Mietvertrag automatisch verlängert wird, wenn die Vermieterin nicht aktiv handelt. Dieses ist nun auf fünf Jahre beschränkt.
Zusätzlich wurde eine scharfe Mietpreisbremse festgelegt. In Altbau- und Gemeindewohnungen dürfen die Mieter im kommenden Jahr nur um ein Prozent steigen, 2027 dann nur um zwei Prozent.
Vermieter sollten sich an die neuen Regeln halten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Die Mietenpaketentscheidung im Nationalrat bringt für Mieterinnen und Mieter eine Veränderung mit sich: Die Mindestbefristungsdauer für Mietverträge in Österreich steigt auf fünf Jahre an. Das bedeutet, dass ab 1. Jänner 2026 auch die Verlängerung von befristeten Verträgen mindestens fünf Jahre dauern muss.
Die neue Regelung gilt jedoch nicht für Vermieterinnen und Vermietern, die keine Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind. Diese dürfen weiterhin auch auf drei Jahre vermieten.
Vermieter und Mieter sollten sich vorab gut über die neuen Regeln informieren. Die Anzahl der vermieteten Wohnungen kann beispielsweise als Entscheidungsmerkmal dafür herangezogen werden, ob man Unternehmer ist oder nicht.
Es gibt jedoch auch Ausnahmeregelungen, wie z.B. bei einer "stillschweigenden Verlängerung", bei der ein Mietvertrag automatisch verlängert wird, wenn die Vermieterin nicht aktiv handelt. Dieses ist nun auf fünf Jahre beschränkt.
Zusätzlich wurde eine scharfe Mietpreisbremse festgelegt. In Altbau- und Gemeindewohnungen dürfen die Mieter im kommenden Jahr nur um ein Prozent steigen, 2027 dann nur um zwei Prozent.
Vermieter sollten sich an die neuen Regeln halten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.