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Die Deutsche Rentenversicherung gibt im Jahr 2023 knapp 380 Milliarden Euro aus, von denen knapp drei Viertel aus Beitragseinnahmen und der Rest durch Steuergeld finanziert werden. Das Problem: Immer weniger Beitragszahlerinnen und Beitragszahler müssen für immer mehr Rentnerinnen und Rentner bezahlen.
Laut einer Berechnung des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) kamen im Jahr 2022 auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter knapp 30 über 67 Jahre. Im Jahr 2040 werden es laut IW mehr als 40 sein.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will, dass die Menschen in Deutschland länger arbeiten. Es könne auf Dauer nicht gut gehen, nur zwei Drittel des Erwachsenenlebens zu arbeiten und ein Drittel in der Rente zu verbringen.
Eine ganz andere Idee hat sich kürzlich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung zu Wort gemeldet. Die Ökonomen fordern einen so genannten "Boomer-Soli", eine Abgabe, bei der Rentner mit hohen Einkünften diejenigen mit weniger Geld unterstützt werden.
Die gesetzliche Rente liegt derzeit bei 48 Prozent, das bedeutet: Wer 45 Jahre lang mit einem durchschnittlichen Einkommen in die Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt eine Rente in Höhe von 48 Prozent dieses Durchschnittsverdienstes.
Pensionen und gesetzliche Renten lassen sich nicht direkt miteinander vergleichen. Das liegt daran, dass bei der Rente die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits abgezogen sind. Pensionäre müssen die Kosten, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden, hingegen selbst bezahlen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Rente nur die erste Säule der Altersvorsorge abdeckt, die so genannte Regelsicherung. Daneben gibt es - zumindest in der Theorie - noch die zweite Säule, die betriebliche Altersvorsorge.
Verzerrt wird der Vergleich zwischen Renten und Pensionen laut Bundesinnenministerium außerdem dadurch, dass bei der Berechnung des Rentenniveaus oft auch niedrige Renten etwa von Minijobbern oder von Beschäftigten mit nur wenigen Versicherungsjahren einfließen. Darüber hinaus müssen Pensionen voll versteuert werden, Renten hingegen derzeit noch nur teilweise.
Die durchschnittliche monatliche Pension für Bundesamte und Richter lag bei 3480 Euro für Männer und 2980 Euro für Frauen. Laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung bekamen Rentnerinnen und Rentner zuletzt im Schnitt 1093 Euro im Monat.
Laut einer Berechnung des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) kamen im Jahr 2022 auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter knapp 30 über 67 Jahre. Im Jahr 2040 werden es laut IW mehr als 40 sein.
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche will, dass die Menschen in Deutschland länger arbeiten. Es könne auf Dauer nicht gut gehen, nur zwei Drittel des Erwachsenenlebens zu arbeiten und ein Drittel in der Rente zu verbringen.
Eine ganz andere Idee hat sich kürzlich das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung zu Wort gemeldet. Die Ökonomen fordern einen so genannten "Boomer-Soli", eine Abgabe, bei der Rentner mit hohen Einkünften diejenigen mit weniger Geld unterstützt werden.
Die gesetzliche Rente liegt derzeit bei 48 Prozent, das bedeutet: Wer 45 Jahre lang mit einem durchschnittlichen Einkommen in die Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt eine Rente in Höhe von 48 Prozent dieses Durchschnittsverdienstes.
Pensionen und gesetzliche Renten lassen sich nicht direkt miteinander vergleichen. Das liegt daran, dass bei der Rente die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits abgezogen sind. Pensionäre müssen die Kosten, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden, hingegen selbst bezahlen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die gesetzliche Rente nur die erste Säule der Altersvorsorge abdeckt, die so genannte Regelsicherung. Daneben gibt es - zumindest in der Theorie - noch die zweite Säule, die betriebliche Altersvorsorge.
Verzerrt wird der Vergleich zwischen Renten und Pensionen laut Bundesinnenministerium außerdem dadurch, dass bei der Berechnung des Rentenniveaus oft auch niedrige Renten etwa von Minijobbern oder von Beschäftigten mit nur wenigen Versicherungsjahren einfließen. Darüber hinaus müssen Pensionen voll versteuert werden, Renten hingegen derzeit noch nur teilweise.
Die durchschnittliche monatliche Pension für Bundesamte und Richter lag bei 3480 Euro für Männer und 2980 Euro für Frauen. Laut Alterssicherungsbericht der Bundesregierung bekamen Rentnerinnen und Rentner zuletzt im Schnitt 1093 Euro im Monat.