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Walter Meischberger, einst enger Freund und Vertrauter des Finanzministers Karl-Heinz Grasser, ist nun wieder auf die Straße zurückgekehrt. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien, seine Anfrage auf Haftaufschub abzulehnen, hat zu einer neuen Wendung in seinem Prozess geführt.
Der gebürtige Innsbrucker Meischberger, der am 25. März rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt wurde, ist vollzugstauglich und stellt nun einen Antrag auf Fußfessel. Dieser Antrag wird von seinem Rechtsanwalt Michael Dohr gestellt, der mit der Aussage begann: "Mein Herr Meischberger hat sich für einen Fußfesselantrag entschieden, da er den Beweis vorlegen kann."
Während des Verfahrens um seine Freiheit war Meischberger vollzugsuntauglich erklärt worden. Doch nun ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien rechtskräftig: Meischberger ist volllzugstauglich.
Der 66-Jährige hat wegen Beihilfe zu Untreue und Geschenkannahme durch Beamte sowie Bestechung und Beweismittelfälschung in den Causen Buwog und Terminal Tower schuldig gesprochen. Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser war erstangeklagter in dem Verfahren und wird eine Freiheitsstrafe von vier Jahren ausgefasst haben.
Grasser hat seine Haft Anfang Juni angetreten, wo er in der Justizanstalt Innsbruck im sogenannten Ziegelstadl verbüßt. Meischberger hingegen ist in einem anderen Gefängnisses untergebracht.
Der Grund für den Antrag auf Fußfessel ist Meischbergers gesundheitlicher Zustand, wie sein Rechtsanwalt Dohr gestellt hat. Der gebürtige Innsbrucker wird nun vom Straflandesgericht Wien auffordern muss, bis zu einem bestimmten Termin in seine Wohnung zu kommen.
Doch Dohr plant jetzt einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest, wie er ankündigt: "Mein Herr Meischberger ist vollzugstauglich und kann daher von seinem Haushalt aus sein Urteil abwarten."
Der gebürtige Innsbrucker Meischberger, der am 25. März rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt wurde, ist vollzugstauglich und stellt nun einen Antrag auf Fußfessel. Dieser Antrag wird von seinem Rechtsanwalt Michael Dohr gestellt, der mit der Aussage begann: "Mein Herr Meischberger hat sich für einen Fußfesselantrag entschieden, da er den Beweis vorlegen kann."
Während des Verfahrens um seine Freiheit war Meischberger vollzugsuntauglich erklärt worden. Doch nun ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien rechtskräftig: Meischberger ist volllzugstauglich.
Der 66-Jährige hat wegen Beihilfe zu Untreue und Geschenkannahme durch Beamte sowie Bestechung und Beweismittelfälschung in den Causen Buwog und Terminal Tower schuldig gesprochen. Der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser war erstangeklagter in dem Verfahren und wird eine Freiheitsstrafe von vier Jahren ausgefasst haben.
Grasser hat seine Haft Anfang Juni angetreten, wo er in der Justizanstalt Innsbruck im sogenannten Ziegelstadl verbüßt. Meischberger hingegen ist in einem anderen Gefängnisses untergebracht.
Der Grund für den Antrag auf Fußfessel ist Meischbergers gesundheitlicher Zustand, wie sein Rechtsanwalt Dohr gestellt hat. Der gebürtige Innsbrucker wird nun vom Straflandesgericht Wien auffordern muss, bis zu einem bestimmten Termin in seine Wohnung zu kommen.
Doch Dohr plant jetzt einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest, wie er ankündigt: "Mein Herr Meischberger ist vollzugstauglich und kann daher von seinem Haushalt aus sein Urteil abwarten."